Beschäftigte können künftig leichter Betriebsräte gründen und wählen
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können künftig leichter einen Betriebsrat gründen. Der Bundesrat billigte am Freitag mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen das Betriebsrätemodernisierungsgesetz der Regierung. Es soll zudem die Wahl des Gremiums im Betrieb vereinfachen und dessen Arbeit allgemein fördern.
Das Gesetz sieht vor, dass die Zahl der erforderlichen Unterschriften für Wahlvorschläge reduziert und der Anwendungsbereich eines vereinfachten Wahlverfahrens ausgeweitet wird. Die Altersgrenze für Auszubildende von 25 Jahren - bislang nötig für das aktive und passive Wahlrecht - wurde gestrichen, nun sind Beschäftigte ab der Vollendung des 16. Lebensjahres wahlberechtigt.
Wer zur Wahlversammlung einlädt, ist gegen eine ordentliche Kündigung geschützt - hier sieht das Gesetz vor, dass die Zahl von drei auf sechs Arbeitnehmer steigt. Zudem wird ein besonderer Schutz gegen ordentliche, verhaltens- oder personenbedingte Kündigungen für diejenigen eingeführt, die ihre Absicht zur Gründung eines Betriebsrats in einer notariell beglaubigten Erklärung dokumentieren und entsprechende Vorbereitungen treffen.
Im Fokus des neuen Gesetzes stand auch die zunehmende Arbeit von zu Hause oder unterwegs: Betriebsräte dürfen künftig bei der Ausgestaltung dieser Arbeitsformen mitbestimmen. Die Rechte eines Betriebsrats gelten dort auch dann, wenn Künstliche Intelligenz (KI) im Betrieb eingesetzt wird.
(L. Pchartschoy--BTZ)