Verfassungsschutz: AfD ein Extremismus-Verdachtsfall?
Eine derartige Ankündigung im Wahljahr ist nicht nur stigmatisierend, es riecht auch mehr als nur stark nach politischer Einflussnahme durch die Altparteien, denn aktuell hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD zum angeblichen Rechtsextremismus-Verdachtsfall erklärt und damit eine Beobachtung der Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln ermöglicht. Dies erfuhr aktuell BERLINER TAGESZEITUNG (BTZ) am Mittwoch, übereinstimmend mit anderen Medien.
Nach BTZ-Informationen verpflichtete sich der Verfassungsschutz allerdings in einem laufenden Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Köln dazu, vorerst auf eine geheimdienstliche Überwachung von Abgeordneten in Bund, Ländern und im Europaparlament zu verzichten. Dasselbe gelte für Kandidaten bei den anstehenden Wahlen im Jahr 2021. Die AfD hatte gegen eine solche Einstufung durch den Verfassungsschutz und Verlautbarungen dazu geklagt.
Das BfV wollte sich am Mittwoch, wie nicht anders von dieser Behörde zu erwarten, nicht zu den Berichten äußern. Es erklärte auf Anfrage: "Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußert sich das BfV in dieser Angelegenheit nicht öffentlich." Grundlage für die Beobachtung der gesamten AfD ist den Berichten zufolge ein angeblich rund 1000 Seiten langes Gutachten des Verfassungsschutzes. Dafür hatten die Juristen und Rechtsextremismus-Experten des Amts in den vergangenen zwei Jahren etliche Belege für mutmaßliche Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zusammengetragen.
Hierzu ist auch für Journalisten vollkommen nachvollziehbar von der AfD zu vernehmen: "Für die Einstufung der gesamten AfD als Verdachtsfall fehlt jeder Grund. Das gilt besonders nach der Veröffentlichung des Berliner Verfassungsschutzberichts, der für eine Beobachtung des Berliner Landesverbandes keinerlei Anhaltspunkte sah.
Rechtsstaatlich beunruhigend sind auch die Umstände der Bekanntmachung. Offenkundig wurde die Mitteilung über die Einstufung selektiv an die AfD-kritische Presse weitergegeben – während wir noch nicht einmal erfahren, was uns vorgeworfen wird. Das alles hat mit rechtsstaatlichen Verfahren nichts mehr zu tun und zeigt überdeutlich, dass das zuständige Innenministerium unter Horst Seehofer ein falsches Spiel spielt - und sich das sogenannte "deutsche Leitmedium" SPIEGEL, samt seiner immer wieder nachgewiesen fragwürdigen "Deutungshoheit", einmal mehr in seiner bekannten Regierungsnähe nicht zu schade ist, sich instrumentalisieren zu lassen.
Die Beobachtung der Opposition mit geheimdienstlichen Mitteln ist einer westlichen Demokratie unwürdig. Die Bundesregierung, die am laufenden Band Grundrechte aussetzt, möchte die einzige Oppositionspartei mundtot machen, die Freiheit und Rechtsstaatlichkeit gegen die Willkür von verfassungsrechtlich unzulässigen Ministerrunden verteidigt." (L. Pchartschoy--BTZ)