Unionsfraktion fordert Änderungen an Hubigs Plänen für Reform des Mietrechts
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert Änderungen an dem Entwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (CDU) für eine Reform des Mietrechts. Die Union sehe "Korrekturbedarf bei der starren Sechs-Monats-Grenze für Kurzzeitmietverträge sowie beim geplanten Deckel für Indexmieten", sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. Diese Änderungen an Hubigs Entwurf seien nötig, "weil sonst Verlässlichkeit verloren geht und Investitionen weiter gebremst werden".
Auch Hubigs Pläne für strengere Regeln bei der Vermietung möblierter Wohnungen findet Krings nach eigenen Worten noch nicht überzeugend. "Mehr Transparenz bei möblierten Wohnungen ist richtig, doch die geplante Pauschale wirkt zu schematisch und birgt neues Streitpotenzial", sagte er.
Zudem drängte Krings darauf, parallel zum besseren Schutz von Mieterinnen und Mietern den Bau neuer Wohnungen zu vereinfachen. "Mieterschutz darf keine neuen Fehlanreize schaffen und ersetzt auch keinen Wohnungsbau", sagte Krings zu AFP. "Wir als Unionsfraktion setzen auf stabile Mieten durch schnelleres, einfacheres und günstigeres Bauen." Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werde die Unionsfraktion "darauf achten, dass die im Koalitionsvertrag wohl abgewogenen Vereinbarungen genau umgesetzt werden".
Generell unterstütze die CDU/CSU aber die Bemühungen um einen besseren Schutz für Mieter, betonte Krings: "Steigende Mieten belasten viele Menschen spürbar." Es sei "gut, dass die Bundesjustizministerin ihre Vorschläge zum Mietrecht früh vorlegt - so bleibt im Kabinett und im Parlament ausreichend Zeit für eine sorgfältige Prüfung".
Angesichts von Wohnungsnot und steigenden Mietpreisen will das SPD-geführte Bundesjustizministerium den Schutz von Mieterinnen und Mietern verbessern. Ressortchefin Hubig stellte am Sonntag einen Gesetzentwurf zur Reform des Mietrechts vor, der ein Bündel neuer Maßnahmen zum Mieterschutz enthält - so etwa strengere Regelungen für die Vermietung möblierter Wohnungen und Kurzzeitmietverträgen sowie eine Begrenzung von Indexmieten.
B. Semjonow--BTZ