Berliner Tageszeitung - Biden und Scholz begrüßen Haftbefehl des Internationalen Strafgerichts gegen Putin

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Biden und Scholz begrüßen Haftbefehl des Internationalen Strafgerichts gegen Putin




Biden und Scholz begrüßen Haftbefehl des Internationalen Strafgerichts gegen Putin
Biden und Scholz begrüßen Haftbefehl des Internationalen Strafgerichts gegen Putin / Foto: © AFP

Führende westliche Politiker haben den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin begrüßt. US-Präsident Joe Biden bezeichnete ihn als "sehr starkes Signal", der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj sprach von einer "historischen Entscheidung". "Niemand steht über Recht und Gesetz", sagte Bundeskanzler Olaf Scholz dazu am Samstag.

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Der Haftbefehl des Gerichts war am Freitag wegen der Verschleppung tausender ukrainischer Kinder nach Russland im Ukraine-Krieg ergangen. Putin sei mutmaßlich "persönlich verantwortlich" für die "unrechtmäßige Deportation" der ukrainischen Kinder auf russisches Territorium, erklärte der IStGH und sprach von einem Kriegsverbrechen. Auch gegen die Kinderrechtsbeauftragte des russischen Präsidenten, Maria Alexejewna Lwowa-Belowa, wurde Haftbefehl erlassen.

Biden bezeichnete den Haftbefehl gegen Putin als "gerechtfertigt". Gleichzeitig aber wies er darauf hin, dass der Internationale Strafgerichtshof nicht von allen Ländern anerkannt werde, auch nicht von den USA.

Bundeskanzler Scholz sagte bei einem Besuch in Tokio, der IStGH sei eine "wichtige Institution" zur Untersuchung von Kriegsverbrechen, die "durch internationale Verträge ihren Auftrag bekommen" habe. Nach den Worten des EU-Außenbeauftragten Josep Borrell stellt der Haftbefehl den "Beginn eines Prozesses der Rechenschaftspflicht" dar.

Der ukrainische Präsident Selenskyj lobte die "historische Entscheidung, aus der historische Verantwortung erwachsen wird". "Internationale Verbrecher werden für den Diebstahl von Kindern und andere internationale Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden," erklärte sein Außenminister Dmytro Kuleba.

Moskau dagegen hatte den Haftbefehl zuvor als "bedeutungslos" bezeichnet. "Russland erkennt genau wie eine Reihe anderer Länder die Zuständigkeit dieses Gerichts nicht an, deshalb sind die Entscheidungen dieses Gerichts aus rechtlicher Sicht nichtig", sagte Kreml-Sprecher Dmitri Peskow.

Auch die Ukraine ist kein Vertragsstaat des IStGH. Kiew hat jedoch die Zuständigkeit des Gerichts anerkannt und arbeitet mit dessen Chefankläger Karim Khan zusammen.

Nach den Worten Khans könnte Putin nun verhaftet werden, wenn er in einen der 123 Vertragsstaaten des IStGH reist. Allerdings ist das Gericht dabei auf deren Kooperation angewiesen, da es über keine eigenen Polizeikräfte zur Umsetzung des Haftbefehls verfügt.

Bereits in der Vergangenheit haben die Länder nicht immer kooperiert - vor allem, wenn es sich um einen amtierenden Staatschef handelte. Solange er noch an der Spitze des Sudans stand, konnte der langjährige Machthaber Omar al-Baschir beispielsweise unbehelligt eine Reihe von Vertragsstaaten besuchen, obwohl ein Haftbefehl des IStGH unter anderem wegen Völkermords gegen ihn vorlag. Obwohl er 2019 gestürzt wurde, hat der Sudan ihn bis heute nicht ausgeliefert.

Da auch Russland nicht zu den Vertragsstaaten des IStGH zählt, sei es wenig wahrscheinlich, dass Putin eines Tages wegen Kriegsverbrechen auf der Anklagebank landen werde, sagt die Völkerrechtsexpertin Cecily Rose von der Universtät Leiden - "es sei denn, es kommt zu einem Regimewechsel in Moskau".

Chefankläger Khan weist allerdings darauf hin, dass auch schon vorher hochrangige Persönlichkeiten allen Widrigkeiten zum Trotz wegen Kriegsverbrechen in Den Haag gelandet seien. Als Beispiele nannte er Serbiens früheren Präsidenten Slobodan Milosevic oder Liberias früheren Staatschef Charles Taylor.

Zwar könne das Gericht keinen Prozess in Abwesenheit führen, erklärte Khan weiter. Doch gebe es andere Möglichkeiten. So könnte er wie im Fall des flüchtigen Anführers der ugandischen Miliz "Widerstandsarmee des Herrn" (LRA), Jospeh Kony, eine Anhörung des Gerichts beantragen, um die Anklage zu bestätigen, sagte Khan.

A. Bogdanow--BTZ