
Brandenburg verbietet Großveranstaltungen mit über tausend Teilnehmern

Wegen des Corona-Infektionsgeschehens hat die brandenburgische Landesregierung Großveranstaltungen mit mehr als tausend Teilnehmenden verboten. Auch an Versammlungen und Demonstrationen im Freien dürfen sich ab Mittwoch nur noch maximal tausend Menschen beteiligen, wie die Staatskanzlei des Landes am Dienstag in Potsdam mitteilte. Wer bei Protesten gegen die Maskenpflicht verstößt, muss sich zudem auf ein Bußgeld zwischen hundert und 500 Euro einstellen.
Mit Blick auf die sogenannten Spaziergänge gegen Coronamaßnahmen bat Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) die Brandenburgerinnen und Brandenburger darum, "sich genau zu überlegen, mit wem sie auf die Straße zu gehen". "Es ist berechtigt und legitim, Kritik zu üben", sagte Woidke nach der Kabinettsitzung. Auch dürften Verantwortliche kritisiert werden. Die Bedrohung von Lokalpolitikern, Impfärzten oder Ehrenamtlern sei hingegen "eine Grenze, die nicht überschritten werden darf", mahnte er.
Mit der neuen Coronaschutzverordnung treten in Brandenburg auch verschärfte Kontaktbeschränkungen und eine ausgeweitete Maskenpflicht in Kraft. Klubs und Diskotheken müssen ab Mittwoch wieder schließen. Die nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte in Hotspotregionen bleibt bestehen.
(L. Solowjow--BTZ)