
Polnisches Verfassungsgericht verwirft in Teilen EU-Menschenrechtskonvention

Die Menschenrechts-Konvention der EU ist nach Ansicht des Verfassungsgerichts in Warschau in Teilen nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar. Mit dieser Feststellung wies das Gericht am Mittwoch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zurück. "Das Verfassungsgericht kippt das EGMR-Urteil, das unser System verletzt", erklärte der stellvertretende Justizminister Sebastian Kaleta bei Twitter.
Das polnische Justizministerium hatte den Fall vor das Verfassungsgericht gebracht, nachdem der EGMR Polen im Mai wegen der "irregulären" Ernennung eines Verfassungsrichters verurteilt hatte. Kritiker werfen der Regierung in Warschau vor, mit ihren Justizreformen die Unabhängigkeit der Justiz und die Gewaltenteilung zu untergraben.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wurde 1959 von den Mitgliedsstaaten des Europarates in Straßburg gegründet. Seine Aufgabe ist es, Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention zu prüfen und zu ahnden.
(O. Joergensen--BTZ)