Europa: Keiner wollte Puigdemont verhaften - außer Deutschland
Es ist schon sehr fragwürdig warum weder Finnland, Dänemark noch Belgien den katalanischen Ex-Regionalpräsident Carles Puigdemont verhaften wollte und nur die Bundesrepublik Deutschland sich als willfähriger Helfer der spanischen Justiz emporschwang? Nach seiner Festnahme in Schleswig-Holstein aufgrund eines Europäischen Haftbefehls wird Kataloniens Ex-Regionalpräsident Carles Puigdemont im Laufe des Tages, wohl am Nachmittag, dem zuständigen Amtsgericht in Neumünster vorgeführt.
Das Amtsgericht wird den Angaben zufolge den Haftbefehl eröffnen und die Identität Puigdemonts prüfen. "Wenn das Amtsgericht die Festhalteanordnung erlässt, prüfen wir in der Folge, ob die Voraussetzungen für den Erlass eines Auslieferungshaftbefehls vorliegen", sagte die Sprecherin. Die Generalstaatsanwaltschaft würde dann gegebenenfalls einen entsprechenden Antrag beim Oberlandesgericht in Schleswig stellen, das über die Auslieferung entscheiden müsste. Dieses Verfahren sei dann "in der Regel ein Aktenverfahren".
Puigdemonts Festnahme und mögliche Auslieferung an Spanien ist die jüngste Wendung in dem Konflikt um Kataloniens Abspaltung von Spanien, der nach dem Referendum und der einseitigen Ausrufung der Unabhängigkeit der Region im Oktober eskaliert war. Puigdemont wurde damals als Regionalpräsident abgesetzt und floh ins belgische Exil, um seiner Festnahme in Spanien zu entgehen.
Am Freitag reaktivierte das Oberste Gericht in Madrid dann den Europäischen Haftbefehl gegen Puigdemont, der sich zu diesem Zeitpunkt zu einem Besuch in Finnland aufhielt. Bei seiner Rückreise nach Belgien wurde er kurz nach der Einreise aus Dänemark von der schleswig-holsteinischen Polizei festgenommen. Der Politiker wird in Spanien wegen "Rebellion", "Aufwiegelung" und des Vorwurfs der Veruntreuung öffentlicher Gelder gesucht.
Sachlicher Hinweis:
Aufwiegelung beziehungsweise "Rebellion" ist in Deutschland seit 1969 kein Straftatbestand mehr. Der ehemalige § 115 StGB stellte Aufruhr unter Strafe. Das Ergebnis der rechtlichen Prüfung bleibt also abzuwarten. Da bei der Aufrechterhaltung und vor allem dem dauerhaften Vollzug eines Europäischern Haftbefehls zu prüfen ist, ob die Tat in beiden Staaten (dem Ausstellungsstaat des Europäischen Haftbefehls) und dem Staat, der die Verhaftung in Europa vorgenommen hat, eine Straftat ist - also auch in der Bundesrepublik Deutschland - müsste, sofern im Sinne des Rechts entschieden wird, Puigdemont in Deutschland wieder freigelassen werden. Ob diese Entscheidung allerdings nicht gar eine politische Entscheidung ist, bleibt gerade mit Hinblick auf die deutsche Geschichte mehr als abzuwarten. In Europa nennt man hinter vorgehaltener Hand - die Bundesrepublik Deutschland und seine Bürger, dass "Denunziantenvolk"...
(H. Müller--BTZ)