Bewährungsstrafe nach Angriff auf jüdisches Restaurant "Schalom" in Chemnitz
Das Amtsgericht Chemnitz hat einen 30-Jährigen wegen des Angriffs auf das jüdische Restaurant "Schalom" zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er sei des Landfriedensbruchs und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig befunden worden, teilte eine Sprecherin am Donnerstag mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch angefochten werden.
Der Niedersachse hatte bei Ausschreitungen vor dem Lokal im August 2018 gemeinsam mit anderen Pflastersteine und eine Flasche gegen das Restaurant und auf den Wirt geworfen, der dabei verletzt wurde. Der Täternachweis habe über DNA an vor dem Restaurant gefundenen Steinen geführt werden können, erklärte die Sprecherin.
Der 30-Jährige äußerte sich am Donnerstag nicht zu den Vorwürfen. Das Gericht hörte aber Zeugen. Der Wirt hatte nach dem Angriff berichtet, dass auch antisemitische Parolen gerufen worden seien. Die antisemitische Beleidigung konnte dem Angeklagten aber nicht zweifelsfrei zugeordnet werden, weshalb sie nicht Teil der Anklage war.
Der Angriff auf das jüdische Restaurant stand im Zusammenhang mit den Ausschreitungen nach dem gewaltsamen Tod eines 35-jährigen Manns am Rande des Stadtfests in Chemnitz. Danach waren innerhalb kürzester Zeit über soziale Medien bundesweit Rechtsextreme mobilisiert worden. Der Angriff auf das "Schalom" sorgte bundesweit für Erschütterung.
Ursprünglich war der Prozess bereits für Juni geplant. Er wurde aber verschoben, weil die Generalstaatsanwaltschaft kurzfristig weitere Beweismittel vorlegte.
(N. Nilsson--BTZ)