Pro Asyl fordert dauerhaftes Bleiberecht für jesidische Geflüchtete
Anlässlich des zwölften Jahrestages des Völkermords an Jesidinnen und Jesiden im Nordirak hat die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl ein dauerhaftes Bleiberecht für jesidische Geflüchtete in Deutschland verlangt. Bis dies auf Bundesebene verankert sei, müsse zumindest ein genereller Abschiebestopp gelten, verlangte die Organisation am Samstag in Berlin. Gedenkreden allein reichten als Schutz für die Opfer des Genozids nicht aus.
Kämpfer der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) hatten am 3. August 2014 die jesidischen Siedlungsgebiete in der Region Sindschar überfallen. Sie töteten tausende Menschen und verschleppten insbesondere jesidische Frauen und Mädchen als Sexsklavinnen. Mehrere deutsche Gerichte verurteilten später beteiligte IS-Mitglieder wegen Völkermordes. Am 19. Januar 2023 stufte auch der Bundestag die Taten als Genozid ein.
"Wer den Völkermord anerkennt, übernimmt Verantwortung für die Überlebenden – und muss dieser Verantwortung durch politisches Handeln gerecht werden", erklärte dazu Pro-Asyl-Geschäftsführer Karl Kopp. Die Organisation wies darauf hin, dass Abschiebungen aus Deutschland nach Irak in den vergangenen Jahren stark zugenommen hätten. Dabei werde die Religionszugehörigkeit nicht erfasst, es sei aber davon auszugehen, dass auch Jesidinnen und Jesiden betroffen seien.
Gerade in der Region Sindschar sei die Sicherheitslage jedoch nach wie vor sehr fragil, erklärte Pro Asyl. Häuser und Infrastruktur seien vielfach zerstört. Viele Jesidinnen und Jesiden fürchteten zudem einen neuen Völkermord, warnte Pro Asyl mit Blick auf das Wiedererstarken dschihadistischer Kräfte. Da in Deutschland von mehreren Bundesländern erklärte Abschiebestopps längst ausgelaufen seien, drang die Organisation auf ein Handeln von Bundestag und Bundesrat, um jesidischen Geflüchteten eine verlässliche Bleibeperspektive zu ermöglichen.
D. O'Sullivan--BTZ