Haftstrafen wegen großangelegten Betrugs mit angeblichen Pflegedienstleistungen
Wegen eines großangelegten Betrugs rund um angebliche Pflegedienstleistungen hat das Düsseldorfer Landgericht am Freitag vier Angeklagte zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass diese in betrügerischer Absicht Pflegedienste betrieben, um nicht erbrachte Leistungen abzurechnen. Auf diese Weise verursachten sie Schäden von rund anderthalb Millionen Euro.
Die Beschuldigten wurden wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs zu Gefängnisstrafen zwischen zwei Jahren und zwei Monaten und fünf Jahren und zwei Monaten verurteilt. Zwei weiteren Angeklagte wurden wegen Geldwäsche im Zusammenhang mit dem Betrugsmodell außerdem zu Haftstrafen zwischen dreieinhalb und vier Jahren verurteilt, ein weiterer wegen Beihilfe zu einer Bewährungsstrafe.
Die Beschuldigten hatten nach Feststellung des Gerichts von 2012 bis 2016 verschiedene Pflegedienste in Düsseldorf betrieben, die ihre angeblichen Dienste über Abrechnungsgesellschaften mit den Krankenkassen und Kommunen abrechneten. Nur wenige Leistungen erfolgten tatsächlich in der verschriebenen und abgerechneten Form. Die Patienten waren eingeweiht und beteiligt. Sie erhielten im Gegenzug Geld oder Kompensationsleistungen anderer Art, etwa Hilfen beim Wohnungsputz sowie Hand- oder Fußpflegebehandlungen.
Auch Ärzte erhielten Bestechungsgelder. Die Verurteilungen wegen Geldwäsche standen im Zusammenhang mit durch Scheinrechnungen getarnten Finanzflüssen an die verschiedenen Beteiligten des Betrugs. Die Urteile vom Freitag betrafen dabei nur einen Teil des Falls. Bereits 2018 hatte das Düsseldorfer Landgericht neun Beteiligte des Betrugsmodells zu Gefängnisstrafen zwischen zwei und sieben Jahren verurteilt. Ihnen wurden falsche Abrechnungen in einer Höhe von mindestens 4,7 Millionen Euro zur Last gelegt.
(M. Taylor--BTZ)