Haftstrafe für Komplize von Reemtsma-Entführer Drach wegen Raubüberfälle rechtskräftig
Der im Zusammenhang mit mehreren Überfällen auf Geldtransporter verurteilte Komplize des früheren Reemtsma-Entführers Thomas Drach ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ohne Erfolg gegen seine Verurteilung vorgegangen. Wie das Landgericht Köln am Dienstag mitteilte, bestätigte der BGH die verhängte Freiheitsstrafe von neun Jahren. Der Mann war im April 2024 in Köln wegen besonders schweren Raubs sowie zweifacher Beihilfe zum besonders schweren Raub verurteilt worden.
Nach den Feststellungen des Landgerichts war der Angeklagte an drei von vier Überfällen auf Geldtransporte zwischen März 2018 und November 2019 beteiligt. Er war demnach an einem Überfall selbst mitbeteiligt und stellte bei zwei Taten Fluchtfahrzeuge bereit. Drach selbst wurde wegen der Überfälle im Januar 2024 zu 15 Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt.
Bei einem Überfall am Flughafen Köln/Bonn im März 2019 gingen die beiden Täter den Angaben zufolge gemeinsam gegen einen Geldtransport vor. Drach gab dabei einen Schuss aus einem Sturmgewehr ab und verletzte einen Sicherheitsmitarbeiter am Oberschenkel schwer. Die Täter erbeuteten Geldkoffer mit Münzgeld im Wert von rund 400 Euro und flüchteten.
Bei zwei weiteren Überfällen auf Geldtransporter stellte der Angeklagte Fluchtfahrzeuge zur Verfügung: In Limburg erbeutete ein unbekannter Täter im September 2018 rund 89.850 Euro, Drach wiederum erbeutete bei einem Überfall in Frankfurt am Main im November 2019 rund 58.600 Euro. Auch bei der Tat in Frankfurt verletzte Drach einen Mitarbeiter durch Schusswaffengebrauch.
Der BGH verwarf die Revision des Angeklagten einstimmig als unbegründet. Die Überprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler ergeben, hieß es. Auch die vom Angeklagten erhobenen Verfahrensrügen wegen vermeintlicher rechtsfehlerhafter Behandlung von Beweisanträgen seien ohne Erfolg geblieben.
Die Verurteilung des Komplizen ist damit rechtskräftig. Die Entscheidung fiel Anfang Juni. Das Urteil gegen Drach war bereits im Oktober 2025 rechtskräftig geworden, nachdem der BGH dessen Revision verworfen hatte.
Drach gilt als einer gefährlichsten Schwerverbrecher Deutschlands, sein Name ist untrennbar mit der Entführung des Mäzens Jan Philipp Reemtsma 1996 verbunden. Die Entführer um Drach hielten den Erben einer Tabakdynastie damals rund einen Monat lang gefangen, bevor er gegen Zahlung eines Lösegelds in zweistelliger Millionenhöhe frei kam. Für die Entführung Reemtsmas wurde Drach 2000 zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
S. Soerensen--BTZ