Rheinland-pfälzischer Landtag beschließt Hilfen für Flutopfer
Der rheinland-pfälzische Landtag hat am Donnerstag weitere Hilfen für die Betroffenen der Flutkatastrophe vom Juli beschlossen. Die Abgeordneten votierten einstimmig für ein Landesgesetz über die Errichtung eines Sondervermögens zur Aufbauhilfe. Damit soll unter anderem Privathaushalten und Unternehmen finanziell geholfen werden.
Mit dem Gesetz wird es ermöglicht, die dem Land zugeteilten Hilfen aus dem nationalen Fonds zur Aufbauhilfe abzurufen. Mit dem Sondervermögen werde eine kurzfristige und überjährige Verwendung der Mittel gesichert. Bereits im Juli hatte die Landesregierung Soforthilfen bereit gestellt.
Darüber hinaus stimmten die Abgeordneten am Donnerstag für ein Gesetz zur Änderung von Vorschriften, um den Wiederaufbau zu erleichtern. Begründet wurde das von der Ampelregierung eingebrachte Gesetz mit zahlreichen Verwaltungsverfahren für die Wiederherstellung der Infrastruktur oder Beseitigung von Schäden bei Privathaushalten, die den Wiederaufbau verlangsamen.
Diese Verfahren müssen aus Sicht von SPD, Grüne und FDP gestraffter und effizienter sein. Geändert werden unter anderem das Landeswassergesetz, das Landesstraßengesetz und die Landesbauordnung.
Extreme Starkregenfälle hatten Mitte Juli verheerende Überschwemmungen an Flüssen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ausgelöst. Viele Gemeinden, insbesondere im Ahrtal, wurden verwüstet. In Rheinland-Pfalz kamen im Zusammenhang mit dem Hochwasser 133 Menschen ums Leben. In Nordrhein-Westfalen gab es 48 Tote.
(U. Schmidt--BTZ)