Kartellamt verhängt Bußgelder von drei Millionen Euro gegen Lesezirkel-Firmen
Acht Lesezirkel-Firmen müssen wegen verbotener Absprachen Bußgelder von insgesamt rund drei Millionen Euro zahlen. Die Unternehmen hatten vereinbart, sich gegenseitig keine Kunden abzuwerben, wie das Bundeskartellamt in Bonn am Mittwoch mitteilte. Durch die Kundenaufteilung sei ein Preiswettbewerb zwischen den Lesezirkel-Anbietern vermieden worden. Das Verfahren ist demnach bereits abgeschlossen.
Lesezirkel-Unternehmen erwerben verschiedene Zeitschriften von Verlagen und stellen diese zu einem Paket – der Lesemappe – zusammen, die sie im Regelfall für einen Zeitraum von einer Woche an ihre Kunden vermieten. Zum Kundenkreis der Lesezirkel-Anbieter gehören zum einen Privatpersonen und zum anderen die sogenannte "öffentliche Auslage" etwa in Arztpraxen, Friseursalons und Gaststätten.
Im Mittelpunkt des Kartellverfahrens stand die Firma Daheim-Liefer-Service, die als einzige der acht bundesweit tätig ist. Sie sprach sich jeweils mit den anderen, nur regional tätigen Firmen ab, wie die Behörde mitteilte. Abgesichert worden sei die Absprache in der Regel durch die Vereinbarung, dem anderen Unternehmen einen eigenen Kunden zu überlassen, wenn es trotz der Absprache zu einer Abwerbung kam. Durch diesen Ausgleichsmechanismus sei der wirtschaftliche Anreiz für die Abwerbung von Kunden genommen worden.
Zwei Lesezirkel arbeiteten mit dem Kartellamt zusammen; ihre Geldbußen wurden daher ermäßigt. Mit allen erzielte die Behörde eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung. Die Geldbußen sind demnach bestandskräftig.
(P. Rasmussen--BTZ)