Justizministerin will Mietpreisbremse ab 2020 um fünf Jahre verlängern
Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will die Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre verlängern. Sie verwies am Donnerstag auf eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), wonach der Anstieg der Mietpreise tatsächlich gedämpft wird - wenn auch nur um zwei bis vier Prozent. Die Wohnungswirtschaft forderte statt der Mietbremse ein Planungs- und Baubeschleunigungsgesetz, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Barley kündigte an, sie werde im Frühjahr einen Gesetzentwurf vorlegen, um die 2020 auslaufende Mietpreisbremse um fünf Jahre zu verlängern. Gleichzeitig will sie die Bestimmungen zu Gunsten von Mietern weiter ergänzen.
Das DIW untersuchte für das Justizministerium die Wirksamkeit der 2015 eingeführten Mietpreisbremse. Demnach sorgt das Instrument für eine "moderate" Verlangsamung des Mietpreisanstiegs - erreicht also den beabsichtigten Effekt. Ob zwei bis vier Prozent ausreichten, sei "eine politische Bewertung", sagte Autor Claus Michelsen in Berlin.
Die Befürchtung, die Mietpreisbremse werde den Neubau von Wohnungen hemmen, habe sich nicht bestätigt, lautet ein weiteres Fazit der Studie. Vielmehr seien die Neubaumieten stark gestiegen und damit auch die Baulandpreise. Bei Neubauten und bei der ersten Vermietung nach einer umfassenden Sanierung greift die Mietpreisbremse nicht.
DIW-Forscher Michelsen schlug vor, die Wirkung der Mietpreisbremse zu verbessern. Sinnvoll sei, dass Vermieter bereits in einem Inserat die ortsübliche Vergleichsmiete angeben müssen und Angaben, warum ihre Miete gegebenenfalls darüber liegt. Mieter könnten dann entscheiden, ob dies berechtigt ist. Zudem sollten Vermieter bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse die zuviel gezahlte Miete ab Mietbeginn zurückzahlen müssen - Mieter dürften im Gegenzug nur zwei bis drei Jahre danach eine zu hohe Miete rügen. Dies will Barley in den Gesetzentwurf aufnehmen.
Die Mietpreisbremse besagt, dass bei der Wiedervermietung einer Wohnung die zulässige neue Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent steigen darf. Sie gilt in Gebieten mit "angespanntem Wohnungsmarkt".
Das Gesetz war zu Beginn des Jahres bereits verschärft worden. Die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), kündigte an, ihre Fraktion werde die DIW-Studie, die erstmals eine Faktenbasis liefere, sorgfältig auswerten. Der Union sei wichtig, dass Mieter vor zu hohen Belastungen geschützt würden - und dass diejenigen nicht abschreckt würden, die Wohnungen zur Verfügung stellen.
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft, GdW, kritisierte die Mietpreise erneut als falsches Instrument. "Alles Herumdoktern an der Mietpreisbremse hilft den verzweifelten Menschen nicht, die in den Hausfluren stehen und eine passende Wohnung suchen", erklärte GdW-Präsident Axel Gedaschko. Die tatsächlichen Ursachen des Wohnungsmangels müssten noch stärker und schneller bekämpft werden, forderte er.
Auch der Berliner Mieterverein nannte die Mietpreisbremse ein "untaugliches Gesetz". Es sichere zwar ein paar Ansprüche für den einzelnen Mieter, in der Summe tauge es aber nicht dazu, die Mieten bei Wiedervermietung spürbar in den Griff zu bekommen. Die Mieter-Vertreter fordern eine bundesweite Mietpreisbremse, eine Abschaffung der Ausnahmen sowie ein hohes Bußgeld bei Missachtung.
(D. Meier--BTZ)