Finanzministerkonferenz beschließt strengere Regeln für Immobilienkäufe
Die Finanzminister der Bundesländer haben strengere Regeln für den Erwerb von Immobilien beschlossen. Wie die Ministerien am Donnerstag mitteilten, soll es mit den neuen Regeln schwieriger werden, die Grunderwerbssteuer zu umgehen. Die Minister wollen sogenannte Share-Deals eindämmen.
Bei diesen Geschäften erwirbt der Käufer nicht direkt ein Grundstück, sondern er kauft sich die Anteile einer Firma, der das Grundstück gehört. Dabei muss der Käufer keine Grunderwerbssteuer zahlen, solange er weniger als 95 Prozent dieser Firma übernimmt. Die restlichen fünf Prozent kann er erst nach fünf Jahren übernehmen, ohne dass die Steuer fällig wird.
Nun haben sich die Minister darauf geeinigt, die Schwelle, ab der die Käufer Steuern zahlen müssen, auf 90 Prozent abzusenken. Die verbliebenen Anteile sollen die Käufer erst nach zehn Jahren übernehmen dürfen. Dadurch sollen Immobilienspekulationen in den Großstädten aufwändiger und damit weniger attraktiv werden.
"Wenn jeder Normalo Grunderwerbsteuer zahlen muss, bei millionenschweren Immobilienkäufen aber die Abgabe ans Gemeinwesen umgangen werden kann, dann ist das ungerecht", erklärte Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU). "Wir tun jetzt, was getan werden kann und möchten mit Hilfe des Bundes unsere Vorschläge zum Gesetz machen: zügig und rechtssicher".
Grüne und Linke kritisieren die Einigung der Finanzminister. Bei den "Mini-Korrekturen" handle es sich zwar um einen Schritt in die richtige Richtung - die Maßnahmen reichten aber "bei weitem nicht", um das "Steuerschlupfloch" zu schließen, erklärte die finanzpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Lisa Paus. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestags habe ergeben, dass eine Absenkung der Anteils-Schwelle auf 75 Prozent verfassungsrechtlich "machbar", auf 51 Prozent "denkbar" wäre.
Das sei aber mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht vereinbar, entgegnete Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD): "Ein Gesetz gegen Share-Deals, das beim Bundesverfassungsgericht scheitert, nützt niemand." Er betonte: "Für mich war die heutige Beratung aber nur ein Zwischenschritt und kein Schlusspunkt". Gerade die Metropolen mit ihren angespannten Wohnungsmärkten würden dranbleiben und weitere Maßnahmen ausloten, um Spekulationen mit Immobilien einzudämmen.
Wie das hessische Finanzministerium mitteilte, sollen die Steuerabteilungen der Ministerien nun "kurzfristig" Gesetzestexte formulieren, die das Bundesfinanzministerium dann ins Gesetzgebungsverfahren einbringen solle.
(O. Larsen--BTZ)