Seehofer will Abschiebung von Ausreisepflichtigen stark erleichtern
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will die Abschiebung von Ausreisepflichtigen, die nicht an der Beschaffung ihrer Passpapiere mitwirken oder vor einer Rückführung untertauchen, deutlich erleichtern. Ein entsprechender Gesetzentwurf aus seinem Haus ging am Donnerstag in die Ressortabstimmung. Danach soll künftig besser unterschieden werden können zwischen Ausreisepflichtigen, die aus humanitären Gründen aber geduldet sind, und solchen, die ihre Abschiebung aktiv behindern.
Insgesamt gab es nach Angaben aus Ministeriumskreisen Ende vergangenen Jahres rund 236.000 Ausreisepflichtige, davon 180.000 mit Duldung und 56.000 ohne Duldung. Das Innenministerium will nun stärker den Fokus auf die Gruppe der Geduldeten legen. Von diesen hätten insgesamt fast 80 Prozent keine Reisedokumente, hieß es.
Wer sein Ausreisehindernis etwa durch Identitätstäuschung, eine Mitwirkungsverweigerung oder fehlende Passpapiere selbst verschuldet, soll künftig aus der Duldung herausfallen. Hierfür soll mit dem "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" ein neues Instrument geschaffen werden, die Ausreiseaufforderung.
Zu den geplanten Maßnahmen zählt ferner eine Vereinfachung der Voraussetzungen für die Abschiebehaft. Dabei soll die sogenannte Darlegungslast nicht mehr bei den Ausländerbehörden liegen. Künftig kann jemand bereits in Haft genommen werden, wenn die Behörden eine Fluchtgefahr vermuten. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Ausreisepflichtiger den Wohnsitz wechselt, ohne die Behörden darüber informiert zu haben.
Zudem soll es möglich sein, Gefährder sowie Menschen, die falsche Angaben zu ihrer Identität machen, vorübergehend in Haft zu nehmen, um deren Ausweisung vorzubereiten. Damit soll auch verhindert werden, dass Ausreisepflichtige etwa vor einer Abhörung abtauchen.
Das Innenministerium plant desweiteren eine Aussetzung des Trennungsverbots von Abschiebungs- und Strafgefangenen in Gefängnissen. Dabei sollen mangels Abschiebehaftplätzen bereits bestehende Justizvollzugsanstalten genutzt werden, um dort auch Abschiebehäftlinge unterzubringen. Allerdings sollen diese räumlich getrennt einsitzen.
(D. Wassiljew--BTZ)