Giffey: Reform der Familienförderung als "Gesetz gegen Kinderarmut"
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat im Bundestag für die geplante Reform der Förderung für Familien mit niedrigem Einkommen geworben. Es handle sich um ein "wichtiges Gesetz gegen Kinderarmut in Deutschland", sagte sie am Donnerstag bei der ersten Plenardebatte über den Gesetzentwurf. Vier Millionen Kinder lebten hierzulande in Familien, "wo es knapp ist". Diese sollten "genau die gleichen Chancen" haben wie Kinder aus wohlhabenderem Hause.
Der Entwurf für das sogenannte Starke-Familien-Gesetz sieht unter anderem vor, den Kinderzuschlag um 15 Euro auf 185 Euro pro Kind und Monat zu erhöhen. Die Leistung soll verhindern soll, dass Familien allein wegen ihrer Kinder auf Hartz IV angewiesen sind.
Allerdings nutzt die Mehrheit der Betroffenen den Kinderzuschlag nicht. Derzeit liege die Abrufquote bei 30 Prozent, sagte Giffey. Ziel seien 100 Prozent. Um dies zu erreichen, soll unter anderem die Antragstellung deutlich vereinfacht werden und künftig auch per Smartphone möglich sein, wie die Ministerin ankündigte.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem eine Ausweitung des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets vor. Unter anderem sollen bedürftige Kinder darüber künftig ein kostenloses warmes Mittagessen in Schule oder Kita bekommen und ein kostenloses Ticket für den öffentlichen Nahverkehr. Die Hürden für die Finanzierung von Nachhilfestunden sollen gesenkt werden.
Das Deutsche Kinderhilfswerk forderte am Donnerstag umfangreiche Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf. "Grundlegende Widersprüche im System der Förderung armer Kinder" würden mit der bisherigen Version nicht konsequent behoben, kritisierte die Organisation. Unter anderem müsse die Auszahlung des Kinderzuschlags automatisch erfolgen.
Beim Bildungs- und Teilhabepaket habe sich gezeigt, "dass die Leistungen nur bei jedem zweiten berechtigten Kind ankommen", erklärte der Bundesgeschäftsführer des Kinderhilfswerks, Holger Hofmann. Die bisher vorgesehenen "marginalen Verbesserungen" seien nicht ausreichend. Die Fördermöglichkeiten dürften sich nicht nur auf den schulischen Bereich beschränken, sondern auch Freizeitaktivitäten mit einbeziehen, etwa Mitgliedschaften in Sportvereinen oder Unterricht an Musikschulen.
(A. Williams--BTZ)