Hessen drängt auf neuen Straftatbestand des digitalen Hausfriedensbruchs
Hessen drängt auf einen neuen Straftatbestand des digitalen Hausfriedensbruchs. "Die Digitalisierung braucht ein strafrechtliches Rückgrat", sagte die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) dem "Handelsblatt" vom Dienstag. Ansonsten sinke mit jeder Innovation im Internet das Schutzniveau der Nutzer.
Hintergrund ist der jüngste Datendiebstahl bei knapp tausend Politikern und Prominenten. Auf Vorschlag Hessens hat die Justizministerkonferenz eine "digitale Agenda" für das Straf- und Strafprozessrecht entworfen. Darin seien viele Vorschläge enthalten, "um das Recht fit für die Digitalisierung zu machen", sagte Kühne-Hörmann. Für den Straftatbestand des digitalen Hausfriedensbruch liege der Bundesregierung und dem Bundestag bereits seit Frühjahr 2018 eine Gesetzesinitiative der Länder vor.
Die Ministerin kritisierte, dass für das Ausspähen von Daten derzeit eine Freiheitsstrafe bis maximal drei Jahre oder eine Geldstrafe vorgesehen ist, während ein normaler Einbruchdiebstahl bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann. "Genauso wie wir uns vor Einbruchdiebstahl oder körperlichen Angriffen in der realen Welt schützen, müssen wir dies auch vor Angriffen im Internet tun", sagte die CDU-Politikerin. Die allermeisten Nutzer könnten sich nicht selbst schützen, dazu seien die technischen Möglichkeiten der Angreifer viel zu umfangreich.
(N. Nilsson--BTZ)