Merkel betrachtet Heils Modell zur Grundrente mit Zurückhaltung
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) betrachtet das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgelegte Konzept für eine Grundrente mit Zurückhaltung. Im Koalitionsvertrag sei festgelegt worden, dass es bei der geplanten Grundrente eine Bedürftigkeitsprüfung geben solle, sagte Vizeregierungssprecherin Martina Fietz am Montag in Berlin. Um die Lebensleistung anzuerkennen, sollten Geringverdiener mit 35 Beitragsjahren dem Koalitionsvertrag zufolge eine Grundrente von zehn Prozent oberhalb der Grundsicherung erhalten.
Das am Wochenende von Heil vorgestellte Modell sieht eine Grundrente vor, auf die bis zu 447 Euro an Zuschlägen monatlich gezahlt wird. Eine Bedürftigkeitsprüfung enthält das Konzept des Ministers nicht. Vertretern in der Union gehen die Pläne deshalb zu weit.
Fietz verwies mit Blick auf die erwarteten Milliardenkosten von Heils Konzept darauf, dass auch Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) weitere hohe Steuereinnahmen nicht als selbstverständlich erachte. Die Bundeskanzlerin lege Wert darauf, dass die Positionen von Scholz und Heil "zusammengeführt werden".
Heils Sprecherin Franziska Haas räumte ein, dass der Arbeitsminister sein Modell nicht mit Merkel abgesprochen habe. "Aber wir haben aus der Union und dem Kanzleramt den Wunsch wahrgenommen, zeitnah ein Modell vorzulegen." Heil habe seinen Vorschlag am Wochenende erst einmal ohne Zuverlässigkeitsprüfung vorgestellt. Hier gebe es nun Gesprächsbedarf. "Das ist der Punkt, der vielleicht noch nicht ganz geeint ist."
Über die Finanzierung werde gesprochen, "wenn es ein mit dem Koalitionspartner geeintes Modell gibt", fügte Heils Sprecherin hinzu. Der Minister habe darauf hingewiesen, dass es "ein Kraftakt" werde, dass es dies der Gesellschaft aber auch wert sein sollte. Er rechne mit Kosten in Höhe eines mittleren einstelligen Milliardenbetrages.
Ähnlich äußerte sich eine Sprecherin von Scholz. Sie betonte, der Finanzminister teile das Ziel, dass auch Geringverdiener im Alter eine auskömmliche Rente haben sollten.
(O. Joergensen--BTZ)