
Staatsanwaltschaft Osnabrück stellt Ermittlungen zu Geldwäscheeinheit FIU ein

Die Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Osnabrück hat ihre Ermittlungen wegen mutmaßlicher Strafvereitlung bei einer für die Geldwäschebekämpfung zuständigen Spezialeinheit des Zolls wegen mangelnden Tatverdachts eingestellt. Das teilte die Behörde am Mittwoch mit. Sie hatte demnach zuletzt noch gegen einen leitenden Mitarbeiter der Financial Intelligence Unit (FIU) ermittelt.
Der Fall hatte unter anderem deshalb für Aufmerksamkeit gesorgt, weil die Ermittler während des Bundestagswahlkampfs 2021 auf der Suche nach E-Mails das Bundesfinanz- und das Bundesjustizministerium in Berlin durchsuchen ließen. Finanzminister war damals der heutige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), der als Kanzlerkandidat antrat und die Wahl gewann. Der Zoll gehört zum Aufgabenbereich des Finanzministeriums. Die Durchsuchungsbeschlüsse erklärte das Landgericht Osnabrück im vergangenen Jahr für rechtswidrig.
Nach eigenen Angaben ermittelte die Staatsanwaltschaft in Osnabrück nicht wegen eines konkreten Vorgangs. Sie hegte vielmehr grundsätzliche Zweifel, ob frühere Veränderungen im System der operativen Vorabanalyse der bei der FIU eingehenden Verdachtsmeldungen dazu führen, dass nicht jedem Verdacht inhaltlich umfassend genauer nachgegangen wird. Es handle sich dabei um den "risikobasierten Ansatz", der dazu gedacht sei, den Prozess zu verkürzen.
Entsprechend richteten sich die Ermittlungen der Behörde nach deren Angaben gegen einen leitenden Mitarbeiter der FIU, der für die Einführung des neuen Ansatzes verantwortlich war. Sie betonte, die Ausgestaltung des Verfahrens stehe nach ihrer juristischen Überzeugung im Widerspruch zu den Vorgaben des Geldwäschegesetzes. Ein Rechtsgutachten für das Finanzministerium und zahlreiche "Stimmen des rechtswissenschaftlichen Schrifttums" verträten allerdings eine diametral entgegengesetzte Position, fügte die Behörde an.
Vor dem Hintergrund der insgesamt "komplexen und ungeklärten Rechtslage" seien die Ermittlungen gegen den FIU-Verantwortlichen letztlich wegen mangelnden Tatverdachts einzustellen gewesen. Es sei möglich, dass der Beschuldigte gehandelt habe, ohne dass es ihm möglich gewesen sei, die etwaige Unrechtmäßigkeit zu erkennen. Dies wiederum schließe eine Bestrafung aus.
Die früher dem Bundeskriminalamt zugeordnete FIU ist seit 2017 eine Abteilung des Zolls und fungiert als eine Art bundesweite Zentralstelle zur Geldwäschebekämpfung. Sie nimmt Verdachtsmeldungen etwa von Banken oder Steuerberatern entgegen, prüft diese auf kriminelle Relevanz und leitet sie gegebenenfalls für weitere Ermittlungen an Strafverfolgungsbehörden weiter.
Bei den Durchsuchungen in den Ministerien ging es um die Rekonstruktion der internen Kommunikations- und Abklärungsprozesse zur Arbeit der Zolleinheit und zur Einführung des neuen Systems, also die Sicherung von Beweismitteln. Mitarbeiter der beiden Häuser wurden nicht selbst verdächtigt. Während das Finanzministerium die Rechtsaufsicht über den ihm zugeordneten Zoll ausübt, war auch das Justizressort als Fachministerium in den Prozess eingebunden.
M. Tschebyachkinchoy--BTZ