
Ermittlungen nach Todesschüssen bei Zwangsräumung in Köln eingestellt

Ein halbes Jahr nach einer Zwangsräumung in Köln, bei welcher der Mieter von der Polizei erschossen wurde, sind die Ermittlungen eingestellt worden. Es hätten sich keine konkreten Hinweise auf ein strafbar relevantes Fehlverhalten Dritter ergeben, insbesondere kein Anfangsverdacht gegen Polizisten, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Zuerst hatte der "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtet.
Laut Staatsanwaltschaft hatte die zuständige Gerichtsvollzieherin die Polizei für die Zwangsräumung der Wohnung im August um Amtshilfe gebeten. Der Mieter sei als gewaltbereit und psychisch auffällig bekannt gewesen. Acht Polizisten hätten die Tür daher gewaltsam geöffnet.
Der Mieter habe ein Messer in der Hand gehabt und es nach oben geführt, als er die Polizisten gesehen habe. Trotz Aufforderung habe er die Waffe nicht fallen lassen. Reizgas habe keine Wirkung gezeigt, der Mann habe erkennbar unter Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden.
Ein Polizist habe mit der Pistole gedroht. Der Mann habe sich den Beamten dennoch mit erhobenem Messer genähert, woraufhin zwei von ihnen zu ihrem eigenen Schutz geschossen hätten. Der Schusswaffeneinsatz sei durch das Notwehrrecht gerechtfertigt, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit.
P. Rasmussen--BTZ