
Prozess wegen Steuerhinterziehung bei Maskenverkauf in Hamburg begonnen

Vor dem Landgericht Hamburg hat am Freitag der Prozess gegen vier Männer begonnen, die im Zusammenhang mit Maskenlieferungen an das Bundesgesundheitsministerium Steuern in Millionenhöhe hinterzogen haben sollen. Im Mai 2020 sollen die Angeklagten gut 23 Millionen Schutzmasken für rund 109 Millionen Euro an das Ministerium verkauft haben. Die Umsatzsteuer von 19 Prozent sollen sie aber nicht ordnungsgemäß abgeführt haben.
Am Freitag wurde die Anklage verlesen. Den vier Männern werden unter anderem sieben Steuerhinterziehungen in einer Gesamthöhe von rund fünfeinhalb Millionen Euro wegen der Nichtabgabe und späteren Falschabgabe von Umsatzsteuererklärungen zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft geht laut einem Gerichtssprecher davon aus, dass zwar im Nachhinein Umsatzsteuer entrichtet worden sei, aber nicht in voller Höhe.
Zwar hätten die Angeklagten nachträglich entsprechende Anmeldungen abgegeben und Umsatzsteuerzahlungen entrichtet, die Anmeldungen beruhten demnach aber auf mutmaßlichen Scheinrechnungen. Die Staatsanwaltschaft vertrete die Auffassung, dass schon die nicht rechtzeitige Anmeldung und Entrichtung der Umsatzsteuer eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung begründe.
Die Verteidiger nahmen dazu laut dem Sprecher Stellung und verwiesen darauf, dass dem Fiskus kein Schaden entstanden sei. Die Umsatzsteuer sei nachträglich in der aus ihrer Sicht richtigen Höhe bezahlt worden.
(F. Schulze--BTZ)