
Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Aufenthaltsverbot für Straftäter

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am Donnerstag (10.40 Uhr) in Leipzig über das Aufenthalts- und Einreiseverbot für einen straffällig gewordenen Türken. Der Mann ist seit 2013 mit einer EU-Bürgerin verheiratet, einer Rumänin, die inzwischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Vor der Heirat beantragte er erfolglos in Deutschland Asyl. (Az. BVerwG 1 C 60.20)
2014 bekam er als Angehöriger einer EU-Bürgerin ein Aufenthaltsrecht. 2007 und 2017 wurde er wegen Drogenhandels zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. 2018 wurde in Bremen der Verlust seines Rechts auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik für vier Jahre festgestellt, er soll nach Absitzen der Haftstrafe abgeschoben werden. Dagegen zog der Mann vor Gericht. Er argumentiert damit, dass ihm in der Türkei eine weitere Strafe für die bereits in Deutschland verbüßten Taten drohe.
(U. Schmidt--BTZ)