
EU-Kommission fordert neuen Sanktionsbeschluss gegen Belarus

Angesichts der Zuspitzung des Flüchtlingsstreits mit Belarus hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen einen neuen Sanktionsbeschluss der Mitgliedstaaten gefordert. Sie rufe die Mitgliedstaaten auf, "die erweiterte Sanktionsregelung gegen die belarussischen Behörden zu billigen, die für diesen hybriden Angriff verantwortlich sind", erklärte von der Leyen am Montagabend in Brüssel. Die EU werde zudem Sanktionen gegen "Menschenhandel betreibende Fluggesellschaften aus Drittländern" prüfen.
Nach Angaben der polnischen Regierung sind derzeit hunderte Migranten auf dem Weg von Belarus zur polnischen Grenze. Ein Regierungssprecher warf "mit den belarussischen Spezialkräften in Verbindung stehenden Menschen" am Montag vor, den Ansturm organisiert zu haben. Online-Videos zeigten die dramatische Lage in dem Grenzgebiet.
Die EU wirft dem belarussischen Machthaber Alexander Lukaschenko vor, Flüchtlinge aus dem Nahen Osten absichtlich in die EU zu schleusen, um auf diese Weise Vergeltung für Brüsseler Sanktionsbeschlüsse zu üben. Mitte Oktober hatte die EU den Druck auf das autoritär regierte Land erhöht und die Prüfung von erweiterten Sanktionen gegen die staatliche belarussische Airline Belavia angekündigt.
"Belarus muss aufhören, Menschenleben aufs Spiel zu setzen", forderte von der Leyen. Die Instrumentalisierung von Migranten für politische Zwecke durch Belarus könne nicht hingenommen werden. Sie habe mit den Regierungschefs und -chefinnen von Polen, Litauen und Lettland Maßnahmen zur Unterstützung bei der Bewältigung dieser Krise erörtert.
Zudem werde EU-Vizepräsident Margaritis Schinas in Abstimmung mit dem EU-Außenbeauftragten Josep Borrell in den kommenden Tagen in die Herkunfts- und Transitländer der Migranten reisen, "um sicherzustellen, dass deren Staatsangehörige nicht in die von den belarussischen Behörden gestellte Falle laufen".
Ferner werde die Kommission zusammen mit der UNO prüfen, wie eine humanitäre Krise verhindert werden könne und "sichergestellt werden kann, dass Migranten mit Unterstützung ihrer nationalen Behörden sicher in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden können".
(F. Burkhard--BTZ)