Oberstes US-Gericht verhandelt über Donald Trumps Einreisedekret
Das Oberste Gericht der USA hat sich mit den von Präsident Donald Trump verhängten Einreisebeschränkungen für Bürger mehrerer muslimischer Staaten befasst. In der Anhörung am Mittwoch in Washington zeigte sich aber noch keine eindeutige Tendenz in dem neunköpfigen Richterkollegium. Seine Entscheidung wird der Supreme Court erst in einigen Wochen verkünden.
Das Oberste Gericht prüft eine Klage des Bundesstaats Hawaii gegen den Erlass vom September. Der Anwalt des Bundesstaats, Neal Katyal, argumentierte, dass Trump damit seine Vollmachten überschritten habe. Hawaii sieht in der Verordnung auch eine Diskriminierung auf Grundlage von Nationalität und Religion.
Der Anwalt der Regierung, Noel Francisco, bestritt jedoch, dass es sich um ein "anti-muslimisches Dekret" handele. Vielmehr gehe es darum, die Einreise "ausländischer Terroristen" zu verhindern. Er betonte auch, dass Trump mit der Verordnung im Rahmen seiner exekutiven Vollmachten gehandelt habe.
Die fünf konservativen Richter am Supreme Court schienen dieser Rechtsauslegung zuzuneigen, wie ihre Fragen andeuteten. Dagegen zeigte sich die linksliberale Richterin Sonia Sotomayor erstaunt darüber, dass Trump das Instrument eines präsidentiellen Dekrets anstelle eines Gesetzgebungsverfahrens im Kongress gewählt habe. Sie fragte, woher der Präsident die "Befugnis" zu diesem Vorgehen beziehe.
Trump hatte die Einreisebeschränkungen als Maßnahme zum Schutz der nationalen Sicherheit deklariert. Um die Regelungen tobt seit fast 15 Monaten ein erbitterter juristischer Kampf, in dessen Verlauf die Regierung das Dekret mehrfach abwandelte. Die inzwischen geltende dritte Version ist im Vergleich zu den beiden vorherigen leicht abgemildert und etwas differenzierter ausgestaltet.
Dieser dritte Erlass war im Dezember aufgrund einer Entscheidung des Supreme Court vollumfänglich in Kraft getreten. Allerdings galt dieser Beschluss nur vorläufig. Bei der jetzigen Verhandlung geht es um eine endgültige Entscheidung. den Restriktionen in der dritten Fassung des Erlasses waren anfangs Bürger von sechs mehrheitlich muslimischen Staaten betroffen. Inzwischen sind es noch fünf, nachdem die US-Regierung vor zwei Wochen den Tschad von der Liste gestrichen hatte. Die fünf noch betroffenen muslimischen Staaten sind der Iran, Jemen, Libyen, Somalia und Syrien. Darüber hinaus ist sämtlichen Staatsbürgern von Nordkorea sowie Regierungsvertretern aus Venezuela durch die Verordnung die Einreise untersagt.
(P. Rasmussen--BTZ)