Foodwatch fordert grundlegende Reform des Lebensmittelrechts der EU
Der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch gehen die Pläne der EU-Kommission zur Reform des Lebensmittelrechts nicht weit genug. "Egal ob Fipronil in Eiern, verseuchte Lactalis-Babymilch oder Pferdefleisch in der Rindfleisch-Lasagne: Die immer wiederkehrenden Skandale zeigen, woran das EU-Lebensmittelrecht krankt", erklärte Foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode am Dienstag in Brüssel. "Die Europäische Union tut nichts, um die Situation zu verbessern, sondern schützt weiterhin die Interessen der Industrie."
"Millionenfach wurden unsichere Lebensmittel an ahnungslose Verbraucherinnen und Verbraucher verkauft, die Rückverfolgbarkeit der betroffenen Produkte funktionierte nicht, die Behörden tappten lange im Dunkeln", kritisierte Bode. "Und selbst als diese Bescheid wussten, wurden die Bürgerinnen und Bürger nicht immer sofort über die Namen der betroffenen Produkte und Hersteller informiert". Das müsse sich ändern.
Foodwatch kritisiert insbesondere, dass die im EU-Recht vorgeschriebene lückenlose Rückverfolgbarkeit in der Lebensmittelkette niemals durchgesetzt wurde. So hätten die Behörden bei den großen Lebensmittelskandalen der letzten Jahre die genauen Warenströme nicht nachverfolgen können, um die betroffenen Produkte vom Markt zu nehmen. Außerdem hätten sie die Verbraucher nicht ausreichend gewarnt.
Im EU-Lebensmittelrecht müsse daher klar geregelt werden, dass die Behörden bei Verstößen schnell und umfassend die Öffentlichkeit informieren müssen - und zwar unter Nennung der Namen der Hersteller und Produkte sowohl in Fällen, in denen Gesundheitsgefahr besteht als auch bei Betrug. Außerdem forderte Foodwatch für Verbraucherverbände die rechtliche Möglichkeit, Behörden zu verklagen, wenn diese ihre Verpflichtungen im Rahmen des EU-Rechts missachteten.
Das allgemeine europäische Lebensmittelrecht, die sogenannte EU-Basisverordnung, wurde 2001 als Antwort auf die BSE-Krise ("Rinderwahnsinn") und den Dioxinskandal beschlossen. Die EU-Kommission hat im April 2018 einen Reformvorschlag vorgelegt, der vor allem die Risikobewertung verbessern soll. So sollen etwa Studien zur Sicherheit von Unkrautvernichtungsmitteln wie Glyphosat zukünftig besser öffentlich zugänglich sein.
(N. Nilsson--BTZ)