Niedersächsische Landesregierung will 31. Oktober als neuen Feiertag
In der Diskussion um die Einführung eines zusätzlichen Feiertags in den norddeutschen Bundesländern hat sich die niedersächsische Landesregierung für den Reformationstag am 31. Oktober ausgesprochen. Dem Landtag solle ein entsprechender Gesetzentwurf zugeleitet werden, erklärte die Staatskanzlei am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts in Hannover. Das Parlament könne dann "unter Einbeziehung aller alternativen Vorschläge" darüber beraten.
Die Landtage von Schleswig-Holstein und Hamburg hatten den 31. Oktober zuletzt bereits zum Feiertag erklärt. In Bremen befindet sich ein entsprechender Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren, ist aber noch nicht beschlossen. Die vier Länder streben koordiniert einen zusätzlichen Feiertag an, um den Abstand zu anderen Bundesländern zu verringern. Zusammen mit Berlin, wo ebenfalls über einen zusätzlichen freien Tag diskutiert wird, haben sie bislang die wenigsten freien Tage.
Der Reformationstag gilt in den protestantisch geprägten Ländern schon länger als Favorit, ist aber umstritten. Die Wahl stößt unter anderem auf Kritik jüdischer Verbände und der katholischen Kirche. In der Politik gibt es teilweise Vorbehalte gegen einen weiteren kirchlichen Feiertag sowie Sympathien für den internationalen Frauentag am 8. März, den Tag der Befreiung am 8. Mai oder andere symbolische Daten.
Niedersachsen wird von einer großen Koalition aus SPD und CDU regiert, die nächste Landtagssitzungsperiode ist für den 18. bis 20. April geplant. Nach Angaben der Regierung soll vor der Weiterleitung des Antrags zur Änderung des Feiertagsgesetzes noch die Verbändeanhörung beendet werden. Für Änderungen am Gesetz reichen einfache Landtagsmehrheiten.
Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) erklärte am Dienstag, die Reformation sei "eine historische Weichenstellung" mit bis heute anhaltenden Auswirkungen auf Politik, Sprache, Gesellschaft, Sozialwesen, Kunst und Wertvorstellungen. Der 31. Oktober sei daher als Feiertag "besonders gut geeignet".
(K. Berger--BTZ)