Lebenslange Haft in Prozess um brutalen Mord in Berliner Tiergarten
Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer Kunsthistorikerin im Berliner Tiergarten ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den 18-Jährigen am Montag des Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Nach Auffassung des Gerichts erwürgte Ilyas A. die 60-Jährige im vergangenen September, um einen Raub zu verschleiern.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Anklage warf dem aus Tschetschenien stammenden 18-Jährigen vor, die arg- und wehrlose Susanne F. heimtückisch getötet zu haben. A. selbst behauptete, die Frau tot aufgefunden und lediglich Wertsachen entwendet zu haben.
Der Vorsitzende Richter beschieb A. als "antisozial" sowie "heimat- und beziehungslos". Wegen Raubstraftaten hatte der Angeklagte schon einmal anderthalb Jahre Haft verbüßen müssen.
Ilyas A. wurde nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Dabei waren der Gerichtssprecherin zufolge für die Kammer zwei Kriterien ausschlaggebend: Zum einen sei Raubmord keine typische Jugendverfehlung, zum anderen sei bei dem Angeklagten keine Reifeverzögerung zu erkennen gewesen.
Der Fall vom vergangenen Herbst hatte für großes Aufsehen gesorgt. Die Kunsthistorikerin war am Abend des 5. Septembers 2017 auf dem Heimweg aus einem Biergarten in Berlins größtem Stadtpark überfallen worden. Ihr Leichnam wurde erst nach drei Tagen in einem Gebüsch gefunden, wo ihn der Mörder versteckt hatte.
Der Vorsitzende Richter sagte, das Opfer sei minutenlang stranguliert worden. Er sprach den Angaben zufolge von massiver Gewalt und einem Vernichtungswillen. Susanne F. sei ein Zufallsopfer gewesen. Sie habe keine Chance gehabt gegen den ihr körperlich überlegenen Täter.
Der Angeklagte war 2012 zunächst mit seiner Familie aus Tschetschenien über Polen nach Deutschland gekommen. Der Asylantrag wurde abgelehnt, woraufhin die Familie ausreiste. 2014 kehrte A. allein nach Deutschland zurück. Er durchlief acht Hilfeeinrichtungen, hielt sich allerdings an keine Regeln. Weil der Angeklagte kein Aufenthaltsrecht hat, löste der Fall auch eine Debatte über die Abschiebepraxis aus. A. wurde am 12. September nahe Warschau verhaftet, wo ihn die Ermittler wegen des entwendeten Handys seines Opfers aufspüren konnten.
(O. Petrow--BTZ)