
Verteidigung fordert in Prozess um Autoattacke von Volkmarsen keine konkrete Strafe

Im Prozess um die Autoattacke auf den Rosenmontagszug im nordhessischen Volkmarsen hat die Verteidigung am Donnerstag in ihrem Plädoyer keine konkrete Strafe für den Angeklagten gefordert. Sie plädierte auf einen milden Strafrahmen für Maurice P., wie ein Sprecher des Landgerichts Kassel mitteilte. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hatte in dem Verfahren in der vergangenen Woche lebenslange Haft gefordert.
Die Anklage plädierte zudem dafür, die besondere Schwere der Schuld festzustellen und Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt anordnen. Bei einer vorbehaltlichen Anordnung der Sicherungsverwahrung wird diese vom Gericht in einem Urteil noch nicht endgültig angeordnet, sondern gewissermaßen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Die Entscheidung erfolgt erst, wenn eine etwaige Freilassung ansteht.
Der inzwischen 31-jährige Angeklagte soll am 24. Februar 2020 sein Auto absichtlich ungebremst in die Menge gesteuert und auf einem Straßenabschnitt von 42 Metern Menschen erfasst haben. Die Anklage warf ihm daher anfangs 91-fachen versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung in 90 Fällen sowie gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor.
Im November stellte das Gericht das Verfahren in zwei Fällen ein. P.s Motiv ist unklar, er selbst sagte im Prozess nicht aus. Die Tat löste bundesweit großes Entsetzen aus, auch weil sich unter den Opfern zahlreiche Kinder befanden. Die jüngsten davon waren laut Anklage zum Tatzeitpunkt drei Jahre alt. Das Urteil soll am Donnerstag kommender Woche verkündet werden.
(T. Jones--BTZ)