BDI kritisiert Corona-Beschlüsse als unzureichend für Firmen
Die deutsche Industrie hat die Beschlüsse von Bund und Ländern zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie als unzureichend kritisiert und sieht vor allem die Firmen nicht ausreichend aufgeklärt. Bund und Länder seien "in der Pflicht, zügig Klarheit zu schaffen, ab wann die für die Öffentlichkeit beschlossenen Änderungen auch in den Unternehmen gelten", erklärte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) am Mittwoch. Die Umsetzung sei "zu vage".
Die deutschen Firmen hätten mit Hygienekonzepten, Homeoffice und Impfangeboten durch Betriebsärzte "einen großen Beitrag im Kampf gegen Corona geleistet", sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang. Offen sei aber, wie die neu beschlossenen Indikatoren nun zu einer Veränderung der Corona-Schutzmaßnahmen führen. "Das ist zu wenig."
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentenkonferenz hatten am Dienstag den Corona-Kurs für die kommenden Monate festgelegt. So sollen unter anderem die kostenlosen Bürgertests abgeschafft werden und auf Ungeimpfte kommen verschärfte Testvorschriften zu, wenn sie Angebote in Innenräumen wahrnehmen wollen. Neben dem Inzidenzwert sollen künftig außerdem Kennzahlen wie die Impfquote und die Auslastung der Intensivstationen für zu ergreifende Maßnahmen berücksichtigt werden.
Die Politik lasse jedoch "die Unternehmen mit Blick auf die Fortführung der Testangebotspflicht für Ungeimpfte im Dunkeln stehen", beklagte der BDI. So sei nur eine allgemeine Anpassung der Arbeitsschutzverordnung angekündigt worden - "ohne Details für die Umsetzung". Solche Unklarheiten erschwerten der Wirtschaft eine verlässliche Planung für den Herbst.
In den Beschlüssen vom Dienstag geht es nur knapp darum, wie betriebliche Corona-Infektionen verhindert werden sollen. Der Bund werde dazu die "bestehenden Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung an die aktuelle Situation anpassen und verlängern", heißt es. Dies gelte insbesondere für die Pflicht zur Erstellung und Aktualisierung betrieblicher Hygienekonzepte sowie die Testangebotsverpflichtung. Details dazu sind nicht vermerkt.
Derzeit gilt die Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 10. September. Sie sieht unter anderem eine Pflicht des Arbeitgebers vor, Tests anzubieten und Schutzmasken bereitzustellen.
(F. Schulze--BTZ)