ADAC-Kritik: Tankrabatt wird weiter nicht vollständig an die Kunden weitergegeben
Der sogenannte Tankrabatt wird nach Einschätzung des ADAC weiterhin nicht gänzlich an die Kunden weitergegeben. Im Vergleich zum vergangenen Donnerstag waren die Spritpreise zuletzt rund elf Cent niedriger, die seit Freitag geltende niedrigere Energiesteuer müsste aber eine Entlastung von 16,7 Cent pro Liter ergeben, wie der Automobilclub am Montag mitteilte. Auch die Entwicklung des Rohölpreises könne dies nicht erklären.
Weil der Rohölpreis aktuell niedriger liegt als am 30. April, müssten die Preise an den Tankstellen eigentlich stärker sinken als um den Betrag der Energiesteuersenkung, wie der ADAC ausführte. Doch über die vergangenen Tage waren die Preise für Diesel und Benzin an den Zapfsäulen tendenziell eher gestiegen. Hinzu kommt, dass die Spritpreise am Donnerstag, also kurz vor Inkrafttreten des Tankrabatts, teils drastisch erhöht worden waren.
Die Kraftstoffpreise fielen nach Berechnungen des Bundeskartellamts nach Inkrafttreten des Tankrabatts zum 1. Mai um durchschnittlich knapp 13 Cent. Seitdem stiegen sie wieder leicht, wie die Behörde mitteilte. Am Sonntag kostete Diesel im Tagesschnitt demnach 2,105 Euro und Benzin (E10) 2,018 Euro pro Liter.
Kartellamtschef Andreas Mundt forderte die Mineralölkonzerne erneut auf, die Steuersenkung weiterzureichen. Der Tankrabatt "soll Verbraucherinnen, Verbraucher und die Wirtschaft in einer schwierigen Phase entlasten", erklärte er. "Die Mineralölkonzerne sind allenfalls Treuhänder dieser Entlastung, sie ist nicht für sie bestimmt."
Die Behörde hatte allerdings erst in der vergangenen Woche eine gerichtliche Niederlage einstecken müssten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf stoppte eine im vergangenen Frühjahr eingeleitete Untersuchung des Kraftstoffgroßhandels. Das Kartellamt wollte damit Hinweisen auf systemische Probleme mit Auswirkungen auf die Spritpreise in Deutschland nachgehen.
Im Detail geht es um die beiden wichtigsten Unternehmen, die in Deutschland Preisinformationen über den Kraftstoffmarkt liefern und damit das Preisniveau erheblich beeinflussen: Argus Media und S&P Global. Die Kartellwächter befürchten, dass Unternehmen diesen beiden Anbietern nicht alle Preise melden und so die Preissetzung beeinflussen, und wollten sie näher unter die Lupe nehmen. Dagegen wehrten sie sich jedoch erfolgreich.
Kartellamtschef Mundt kritisierte dies scharf. "Wir sind sehr überrascht von dieser Entscheidung des Gerichts und haben bereits Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof eingelegt", erklärte er am vergangenen Donnerstag. "Die Rolle der Preisinformationsdienste müssen wir aufklären. Ohne die Informationen von genau diesen Unternehmen können wir das Verfahren aber nicht fortsetzen. Diese Verzögerung ist sehr bedauerlich."
S. Sokolow--BTZ