![Abfallcontainer werten eine Wohnung nicht ab](https://www.berlinertageszeitung.de/media/shared.btz/images/img-auto/75/3e/8a/Abfallcontainer-werten-eine-Wohnung-2020-02-10.jpg)
Abfallcontainer werten eine Wohnung nicht ab
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Eine Eigentumswohnung wird nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf nicht durch Abfallcontainer abgewertet. Wie das Gericht am Montag mitteilte, widersprach der 21. Zivilsenat Ende Januar der Schadenersatzforderung eines Düsseldorfer Ehepaars gegen den Bauträger ihrer Neubauwohnung (Az. I-21 U 46/19) und bestätigte damit ein entsprechendes Urteil erster Instanz aus dem Vorjahr.
Das Paar hatte 10.000 Euro Schadenersatz gefordert, nachdem die Stadt gegenüber ihrer 550.000 Euro teuren Vierzimmerwohnung in einem Neubaugebiet eine Containeranlage für Altglas und Altpapier gabaut hatte. "Dass dies geschehen würde, wussten die Eheleute bei Kaufabschluss nicht", erklärte das Gericht. Sie sähen sich vom Bauträger "arglistig getäuscht" und ihre Wohnung um rund 30.000 Euro im Wert gemindert.
Dieser Auffassung folgte das OLG aber nicht: Auch in Wohnvierteln mit gehobenen Quadratmeterpreisen müsse die Abfallentsorgung sichergestellt sein, argumentierte der Senat. Die damit einhergehenden Beeinträchtigungen seien unvermeidbar und hinzunehmen. Außerdem habe sich das Ehepaar mit seiner Standortwahl bewusst für ein urbanes Leben entschieden, erklärte das OLG weiter. Eine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) ließ das Gericht nicht zu.
(Y. Rousseau--BTZ)