Umfrage: Bislang nur wenig Interesse an Gesetz zur Lohn-Transparenz
Ein Jahr nach seinem Inkrafttreten ist das Gesetz zur Überprüfung der Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen bislang kaum in Anspruch genommen worden. In nur knapp zehn Prozent aller Unternehmen holten Beschäftigte Erkundigungen ein, und auch dort nur vereinzelt, ergab eine am Montag veröffentlichte Umfrage des Ifo-Instituts unter deutschen Personalleitern im Auftrag des Personalvermittlers Randstad Deutschland.
Das Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen gilt seit Januar vergangenen Jahres. Beschäftigte können ab einer Firmengröße von 200 Mitarbeitern Informationen darüber verlangen, wie ihr Einkommen zu einer Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts dasteht.
Hintergrund ist, dass Frauen in Deutschland im Durchschnitt 21 Prozent weniger verdienen als Männer. Selbst wenn herausgerechnet wird, dass sie häufiger in Teilzeit arbeiten, seltener Führungsposten übernehmen und eher in schlechter bezahlten Berufen tätig sind, verbleibt noch immer ein Lücke.
Das Entgelttransparenzgesetz habe bislang aber "kaum eine Wirkung erzielt", erklärte das Ifo-Institut nun. Selbst wenn die Mitarbeiter Auskunft verlangten, habe dies eher selten eine Auswirkung gehabt: Nur rund jede siebte Auskunft bewirkte demnach eine Anpassung des Gehalts.
Befürchtungen, dass das Gesetz Unfrieden unter den Mitarbeitern stiften oder einen überbordenden bürokratischen Aufwand für die Unternehmen verursachen würde, scheinen sich aber ebenso wenig bewahrheitet zu haben. Nur vier Prozent der Personalleiter berichteten, dass das Gesetz zu Unruhe in der Belegschaft geführt habe. Für knapp 90 Prozent der Unternehmen hielt sich auch der bürokratische Aufwand in Grenzen, nur ein Prozent sah sich dadurch einer hohen Belastung ausgesetzt.
(B. Semjonow--BTZ)