BGH prüft Vorgehen des Kartellamts gegen Facebook
Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag eine mündliche Verhandlung zum Vorgehen des Bundeskartellamts gegen die Verarbeitung von Nutzerdaten beim Online-Netzwerk Facebook begonnen. Der Kartellsenat des BGH prüft die Entscheidung der Behörde aus dem Februar 2019, wonach das Unternehmen Daten aus verschiedenen Quellen wie dem Messengerdienst Whatsapp oder der Foto-Plattform Instagram nur mit Zustimmung der Nutzer zusammenführen darf. Das Bundeskartellamt wirft Facebook vor, seine marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen. (Az. KVR 69/19)
Facebook legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein, über die das Oberlandesgericht Düsseldorf aber noch nicht entschieden hat. Es ordnete allerdings an, dass die Verfügung des Bundeskartellamts vorerst nicht vollzogen werden darf. Dagegen zog wiederum das Bundeskartellamt vor den Bundesgerichtshof. Die Bundesrichter müssen jetzt darüber entscheiden, ob die Verbotsverfügung sofort vollzogen werden muss. Ob bereits am Dienstag eine Entscheidung fällt, war zunächst unklar. (L. Pchartschoy--BTZ)