GEW und Kinderhilfswerk fordern Einigung bei Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
Vor dem Treffen des Vermittlungsausschusses zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen haben die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und das Deutsche Kinderhilfswerk eine Einigung von Bund und Ländern gefordert. "Wenn die Wahlkampfreden keine leeren Worthülsen sein sollen, dann gilt es jetzt einen echten Schritt in Richtung bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gehen", sagte die GEW-Vorsitzende Maike Finnern den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom Sonntag.
Eine Einigung am Montag wäre demnach ein wichtiges Signal für die Familien. "Sie waren und sind durch die Auswirkungen der Pandemie ganz besonders betroffen", sagte Finnern.
Das Gesetz für einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder war Ende Juni vorerst gescheitert. Der Rechtsanspruch sollte den ursprünglichen Plänen zufolge ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst für Erstklässler gelten.
Der Bundesrat rief wegen der strittigen Finanzierung des Rechtsanspruchs allerdings den Vermittlungsausschuss an. Von den Ländern kam der Vorwurf, der Bund wolle sich nur unzureichend an den Kosten beteiligen. Bund und Länder haben nicht mehr viel Zeit für eine Einigung, wenn das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden soll.
Auch beim Deutschen Kinderhilfswerk hofft man auf eine Einigung, allerdings stehen bei der Kinderrechtsorganisation qualitative Aspekte stark im Vordergrund. "Bei allen Diskussionen über die Finanzierung, darf die Qualität nicht auf der Strecke bleiben", sagte Bundesgeschäftsführer Holger Hofmann dem RND. Es dürfe nicht um eine reine Verwahrung für Kinder gehen. Damit sei niemandem geholfen. Der Bund dürfe nicht von vornherein seine Beiträge deckeln und die Belastungen allein den Ländern aufbürden. Nicht zuletzt gehe es auch um qualifiziertes Personal.
Hofmann zufolge muss Ganztagsbetreuung auch "Ganztagsbildung" ermöglichen, "die sich an kindlichen Bedürfnissen, individuellen Entwicklungsschritten und an den vielfältigen Lebenswelten von Kindern und Familien orientiert." Darüber hinaus müsse auch Raum für Spiel, Erholung und Bewegung bleiben.
(S. Sokolow--BTZ)