Richter lehnt erneute U-Haft für peruanische Präsidentschaftskandidatin ab
Die korruptionsverdächtige peruanische Präsidentschaftskandidatin Keiko Fujimori muss nicht erneut in Untersuchungshaft. Ein Richter lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft am Montag (Ortszeit) als unbegründet ab, die rechtspopulistische Politikerin wieder in Haft zu nehmen.
Die Staatsanwaltschaft hatte Fujimori kurz nach der Präsidentschaftswahl vom 6. Juni vorgeworfen, gegen Auflagen verstoßen zu haben, weil sie entgegen einem Verbot Kontakt zu einem Zeugen in dem gegen sie laufenden Verfahren hatte.
Die Tochter des früheren Präsidenten Alberto Fujimori wird beschuldigt, für ihre Wahlkämpfe 2011 und 2016 Geld von Unternehmen angenommen zu haben. Fujimori, die bereits insgesamt 16 Monate in Untersuchungshaft saß und im Mai 2020 wegen der Corona-Pandemie unter Auflagen freikam, bestreitet die Anschuldigungen. Sie durfte trotz der Ermittlungen bei der Wahl antreten. Das amtliche Wahlergebnis steht noch immer aus, da in einigen Bezirken die Stimmen nach Betrugsvorwürfen aus Fujimoris Lager neu ausgezählt werden müssen.
Laut vorläufigem Ergebnis war die Rechtspopulistin bei dem Urnengang ihrem linken Rivalen Pedro Castillo mit nur rund 44.000 Stimmen Abstand knapp unterlegen.
Anfang März hatte die Staatsanwaltschaft 30 Jahre Gefängnis für Fujimori beantragt. Bei einem Wahlsieg wäre sie aufgrund ihrer Immunität als Staatschefin vorerst vor Strafverfolgung geschützt.
Fujimoris Vater Alberto Fujimori, der von 1990 bis 2000 an der Spitze des Staates stand, sitzt derzeit eine 25-jährige Haftstrafe wegen Korruption und Verbrechen gegen die Menschlichkeit während seiner Amtszeit ab. Zudem wurde ein Verfahren wegen der Zwangssterilisation zehntausender Frauen in Peru gegen ihn eingeleitet.
(C. Fournier--BTZ)