Polnisches Verfassungsgericht verschiebt Urteil zu Anwendung von EU-Recht in Polen
Die für Dienstag erwartete Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts über den Vorrang der nationalen Verfassung vor EU-Recht ist kurzfristig verschoben worden. Die Urteilsverkündung sei auf unbestimmte Zeit vertagt worden, teilte das Gericht nach Angaben der Nachrichtenagentur PAP mit. Hintergrund ist der Antrag des polnischen Menschenrechtsbeauftragten Adam Bodnar, die Richterin Krystyna Pawlowicz von dem Fall abzuziehen. Er wirft ihr europafeindliche Äußerungen vor und hält sie daher für voreingenommen.
Regierungschef Mateusz Morawiecki hatte das Gericht Ende März um eine Entscheidung zu der Frage ersucht. Anlass war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen die umstrittenen Justizreformen der rechtskonservativen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS).
Die EU-Kommission forderte die polnische Regierung Anfang Juni auf, den Antrag an das Verfassungsgericht zurückzunehmen und den Vorrang von europäischem vor nationalem Recht anzuerkennen. Lenkt die polnische Regierung nicht ein, droht Polen nach Angaben der EU ein Vertragsverletzungsverfahren. Wegen Verstößen gegen rechtsstaatliche Grundsätze steht Polen in der EU seit Jahren am Pranger.
Bodnar war kurz vor Antritt der PiS-Regierung 2015 zum Ombudsmann gewählt worden. Er setzt sich seitdem vehement für die Grundrechte der Bürger ein und wirft der Regierung immer wieder vor, den polnischen Rechtsstaat auszuhöhlen.
(F. Dumont--BTZ)