Kabinett billigt Pläne zur Beschleunigung von Verfahren bei Verwaltungsgerichten
Die Bundesregierung will Verfahren an Verwaltungsgerichten beschleunigen und ihre Durchsetzung verbessern. Das Bundeskabinett billigte dazu am Mittwoch eine Modernisierung der Verwaltungsgerichtsordnung. Um das Personal an den Gerichten effizienter einzusetzen, sollen mehr Verfahren nur durch einen Richter oder eine Richterin entschieden werden können. Strafgelder gegen Behörden, die Entscheidungen nicht umsetzen, sollen zudem erhöht werden. Bürgerinnen und Bürger sollen Einsprüche künftig auch per Mail einlegen können.
Verspäteten oder "querulatorischen Klagen" sollen Verwaltungsgerichte zudem besser begegnen können. Offensichtlich aussichtslose und rechtsmissbräuchliche Gerichtsverfahren müssen die Gerichte künftig erst weiterverfolgen, wenn die Betroffenen einen Gerichtskostenvorschuss geleistet haben.
Setzt ein Hoheitsträger wie eine Stadt oder ein Bundesland Verwaltungsgerichtsentscheidungen nicht um, drohen künftig höhere Strafgelder. Das maximal mögliche Zwangsgeld wird dazu von 10.000 auf 25.000 Euro erhöht. Zudem kann es nun von vornherein mehrfach verhängt werden - etwa pro Tag, pro Woche oder pro Monat, bis die Erfüllung erfolgt. Das Strafgeld darf auch nicht der betroffenen staatlichen Stelle zugute kommen - eine Verwendung nach dem Motto "linke Tasche, rechte Tasche" soll ausgeschlossen werden.
"Wir verbessern die Durchsetzung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen gegenüber dem Staat", erklärte dazu Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). "Denn Rechtsstaatlichkeit funktioniert nur, wenn Behörden gerichtliche Entscheidungen respektieren und umsetzen, auch dann, wenn sie unbequem sind."
Mit dem Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung befassen sich nun Bundestag und Bundesrat. Die Änderungen sollen ab kommenden Jahr in Kraft treten. Zuletzt wurde die Verwaltungsgerichtsordnung 2001 überarbeitet.
A. Williams--BTZ