Justizministerium provoziert Widerspruch mit Gesetzentwurf in weiblicher Sprachform
Das Bundesjustizministerium hat erstmals einen Gesetzesentwurf komplett in der weiblichen Begriffsform formuliert - und stößt damit auf Widerstand in der Bundesregierung. Das Bundesinnenministerium lehnte den Referentenentwurf ab und forderte eine sprachliche Überarbeitung, wie ein Sprecher am Montag sagte. Als Grund gab er Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes an, in dem nur weibliche Sprachformen verwendet werden - als etwa "Arbeitnehmerinnen" statt "Arbeitnehmer".
Der Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte dazu, die Formulierungen des Gesetzentwurfs hätten "bei formaler Betrachtung zur Folge, dass das Gesetz gegebenenfalls nur für Frauen oder Menschen weiblichen Geschlechts gilt und damit höchstwahrscheinlich verfassungswidrig wäre". Nach Ansicht seines Ministeriums müsse der Entwurf "den gängigen Regeln angepasst werden". Dies gelte "unabhängig davon, ob ein bestimmter gesellschaftlicher Zustand gewünscht ist".
Diese Regeln besagen nach Auffassung des Innenministeriums, dass "das generische Maskulinum - also die Verwendung der männlichen Sprachform - anerkannt ist für Menschen von männlichem und weiblichem Geschlecht". Das generische Femininum sei hingegen "zur Verwendung für weibliche und männliche Personen bislang sprachwissenschaftlich nicht anerkannt".
Bei dem Referentenentwurf handelt es sich um das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts. Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums kündigte an, dass der Entwurf überarbeitet werde, bevor er dem Kabinett zugeleitet wird. Die Arbeiten seien "noch nicht abgeschlossen", es lägen noch keine Ergebnisse der "Sprach- und Rechtsprüfung" vor.
Der CDU-Wirtschaftsrat zeigte kein Verständnis für das Vorgehen des Justizministeriums und Ressortchefin Christine Lambrecht (SPD). "Liebe Frau Lambrecht, suchen Sie sich bitte irgendein anderes Gesetz für solche Spielereien aus", sagte Wirtschaftsrat Generalsekretär Wolfgang Steiger der "Augsburger Allgemeinen" (Dienstagsausgabe).
Steiger kritisierte, dass es in dem Referentenentwurf des Justizministeriums beispielsweise statt "Gesellschafter" durchgehend "Gesellschafterin" heiße. "Die Zeit für ein reformiertes Insolvenzrecht, das Transparenz schafft, zerrinnt - aber das Bundesjustizministerium nimmt es nicht ernst", kritisierte der CDU-Politiker.
Auch der Verein Deutsche Sprache (VDS) konnte dem Vorgehen des Ministeriums nichts abgewinnen. "Dass ausgerechnet das Justizministerium beim Formulieren eines rechtsverbindlichen Textes versagt, ist schon ein starkes Stück", erklärte der VDS-Vorsitzende Walter Krämer. Wer "diese missverständliche Formulierung nutzt, lädt geradezu dazu ein, ein Gesetz anzufechten".
Der AfD-Rechtspolitiker Stephan Brandner warf Lambrecht vor, ihr Ministerium "lächerlich" zu machen. Das Vorgehen des Ministeriums bei dem Gesetzentwurf "gleicht dem Trotzverhalten eines Kleinkindes und ist einer Ministerin alles andere als würdig", erklärte Brandner.
(W. Winogradow--BTZ)