![Bundesjustizministerium will Vormundschaftsrecht umfassend reformieren](https://www.berlinertageszeitung.de/media/shared.btz/images/img-auto/40/07/b8/Bundesjustizministerium-will-Vormun-2020-06-23.jpg)
Bundesjustizministerium will Vormundschaftsrecht umfassend reformieren
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Das Bundesjustizministerium nimmt eine weitreichende Überarbeitung des Vormundschaftsrechts in Angriff. "Wir wollen die Stellung der Kinder verbessern und ihr Recht auf Pflege und Erziehung ins Zentrum des Vormundschaftsrechts stellen", erklärte Ministerin Christine Lambrecht (SPD) am Dienstag zur Veröffentlichung des Referentenentwurfs. "Auch die Rechte der Pflegeeltern, bei denen die Mündel aufwachsen, sollen gestärkt werden. Der Entwurf betrifft zudem die Regeln für die rechtliche Betreuung von Behinderten.
In dem mit Erläuterungen fast 500 Seiten langen Papier heißt es zur Notwendigkeit der Reform, das Vormundschaftsrecht "stammt in weiten Teilen aus der Entstehungszeit des Bürgerlichen Gesetzbuchs aus dem Jahr 1896". Die Regelungen zur "Vermögenssorge" des Vormunds beispielsweise bildeten "weithin die Verhältnisse um das Jahr 1900" ab. "Auch das Betreuungsrecht bedarf einer grundlegenden Modernisierung."
Laut Ministerium sollen mit dem Entwurf das Vormundschafts- und das Betreuungsrecht insgesamt neu strukturiert werden. Dazu seien Änderungen und Folgeanpassungen bei insgesamt 46 Gesetzen notwendig.
Neben der Stärkung der Rechte von betroffenen Kindern und von Pflegeeltern ist vorgesehen, dass die verschiedenen Vormundschaftstypen zu einem "Gesamtsystem" zusammengefügt werden. Im Betreuungsrecht sollen laut Ministerium "Selbstbestimmung und die Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen" stärker verankert werden.
Ein weiterer Punkt betrifft den Fall von Eheleuten, bei denen einer wegen einer Erkrankung sich vorübergehend nicht mehr um seine eigenen rechtlichen Angelegenheiten kümmern kann. Bisher kann der andere Ehepartner dies erst übernehmen, wenn eine Vorsorgevollmacht des Erkrankten vorliegt oder der gesunde Partner als rechtlicher Betreuer bestellt wurde. Das betrifft auch Entscheidungen über die medizinische Behandlung. Künftig sollen sich Eheleute in Gesundheitsfragen für die Dauer von drei Monaten gegenseitig vertreten können.
Der Referentenentwurf wurde den Angaben zufolge am Dienstag an Länder und Verbände verschickt. Sie können nun dazu Stellung nehmen.
(A. Madsen--BTZ)