![Hannovers Ex-Oberbürgermeister Schostok von Untreuevorwurf freigesprochen](https://www.berlinertageszeitung.de/media/shared.btz/images/img-auto/77/13/75/Hannovers-Ex-Oberb--rgermeister-Sch-2020-04-23.jpg)
Hannovers Ex-Oberbürgermeister Schostok von Untreuevorwurf freigesprochen
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Im Prozess um eine unrechtmäßige Zulage für seinen ehemaligen Büroleiter ist Hannovers früherer Oberbürgermeister Stefan Schostok (SPD) vom Vorwurf der schweren Untreue freigesprochen worden. Das Landgericht in Hannover sah es nach Angaben eines Sprechers am Donnerstag nicht als erwiesen an, dass Schostok vorsätzlich handelte, als er die Praxis mehrere Monate lang wissentlich duldete.
Nach Ansicht der Richter war demnach nicht auszuschließen, dass Schostok auf die Einschätzung des städtischen Personaldezernenten vertraute, der die Zulage als rechtmäßig dargestellt hatte. Der mitangeklagte Dezernent wurde zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt. Er hatte die Vorwürfe im Prozess eingeräumt. Schostoks früheren Büroleiter als Begünstigter der Zulagen verurteilte das Gericht zu einer Geldstrafe von rund 20.000 Euro.
Laut Anklage war der Stadt Hannover durch die unzulässige Zulage für den ehemaligen Büroleiter des Oberbürgermeisters ein Schaden von 49.500 Euro entstanden. Diese war von April 2015 bis Mai 2018 geflossen und gingen dabei auf Absprachen zwischen dem früheren Personaldezernenten und Schostoks Bürochef zurück. Schostok selbst wurde der Vorwurf gemacht, ab April 2017 von der Zulage gewusst zu haben, ohne die illegale Auszahlung daraufhin unterbunden zu haben.
Schostok war vor etwa einem Jahr nach fünfeinhalbjähriger Amtszeit über die Affäre rund um die Zahlungen gestürzt. Er beteuerte stets seine Unschuld, verlor am Ende allerdings die Unterstützung der tragenden Parteien im Stadtrat und bat um die Versetzung in den Ruhestand. Der Rat und die Kommunalaufsicht des Landes segneten diese ab. Bei der Wahl eines neuen Oberbürgermeisters gewann im November des vergangenen Jahres der Grünen-Politiker Belit Onay.
Nach Einschätzung des Gerichts kann Schostok jedoch lediglich ein mögliche fahrlässige Untreue vorgeworfen werden, weil er sich allein auf die Angaben seines Personaldezernenten verließ. Dies sei nach deutschen Recht allerdings nicht strafbar. Das Urteil entsprach der Forderung der Verteidigung, die Anklage hatte bei Schostok auf acht Monate auf Bewährung und 15.000 Euro Geldstrafe plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision dagegen ist möglich.
Im Fall des Personaldezernenten erkannte das Gericht laut Sprecher strafmildernd an, dass dieser geständig war und nicht zum eigenen Vorteil handelte, als er dem Bürochef eine beamtenrechtlich nicht vorgesehene und daher unzulässige monatliche Zulage für Mehrarbeit gewährte. Dem ehemaligen Büroleiter hielten die Richter einen sogenannten vermeidbaren Verbotsirrtum zu Gute, was auch strafmildernd wirkte.
Demnach war nach Einschätzung der Richter möglich, dass auch er im Vertrauen auf den Personaldezernenten davon ausging, dass der ihm auf sein eigenes Drängen gewährte Bonus zustand und rechtens war. Dieser Irrtum sei für ihn als ausgebildeten Juristen allerdings vermeidbar gewesen, betonten sie. Daher war er zu verurteilen.
(S. Soerensen--BTZ)