![Regierung zieht überwiegend positive Bilanz zur Datenerfassung bei Flüchtlingen](https://www.berlinertageszeitung.de/media/shared.btz/images/img-auto/4c/1d/33/Regierung-zieht---berwiegend-positi-2020-02-05.jpg)
Regierung zieht überwiegend positive Bilanz zur Datenerfassung bei Flüchtlingen
![Regierung zieht überwiegend positive Bilanz zur Datenerfassung bei Flüchtlingen](https://www.berlinertageszeitung.de/media/shared.btz/images/img-auto/4c/1d/33/Regierung-zieht---berwiegend-positi-2020-02-05.jpg)
Die Bundesregierung hat eine überwiegend positive Bilanz des vor vier Jahren eingeführten Gesetzes zur Erfassung der Daten von Asylbewerbern gezogen. Ein Aufenthalt im Bundesgebiet ohne Registrierung werde durch die 2016 eingeführte Neuregelung "weitgehend verhindert", heißt es in einem vom Kabinett am Mittwoch gebilligten Bericht zu den Erfahrungen mit dem Gesetz. Eine frühzeitige, flächendeckende und unverzügliche Datenerfassung beim Erstkontakt sei spätestens seit Juni 2018 gewährleistet.
Die mit der Neuregelung eingeführten Maßnahmen "eignen sich zur Umsetzung der mit dem Datenaustauschverbesserungsgesetz verfolgten Ziele, die behördlichen Asylverwaltungsverfahren zu beschleunigen und die Sicherheit im Kontext der Zuwanderung zu gewährleisten", heißt es in dem Bericht des Bundesinnenministeriums weiter.
Eine gerechte Verteilung der Eingereisten auf die einzelnen Bundesländer sei aber nicht erzielt worden. "Punktueller Verbesserungsbedarf" bestehe hinsichtlich der Datenqualität und des Kontrollverfahrens zur Verwendung der Daten im automatisierten Abruf.
Das Gesetz von 2016 regelt, dass unter anderem mit der Erfassung und Registrierung von Fingerabdrücken verhindert werden soll, dass sich Flüchtlinge unter verschiedenen Identitäten mehrfach anmelden können.
Auch Straftäter oder mögliche terroristische Gefährder sollen durch einen besseren elektronischen Datenaustausch leichter entdeckt werden können. Einheitlich erfasst werden sollen neben Basisinformationen wie Namen, Geburtsdatum und -ort und Angaben zu begleitenden minderjährigen Kindern und Jugendlichen auch Informationen zu Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen sowie Daten zu Schulabschlüssen oder einer absolvierten Berufsausbildung.
(C. Fournier--BTZ)