
AfD-Abgeordneter scheitert mit Klage gegen Ordnungsrufe in Hamburger Bürgerschaft

Ein AfD-Abgeordneter der Hamburger Bürgerschaft ist mit einer Klage gegen zwei Ordnungsrufe durch das Parlamentspräsidium gescheitert. Das Hamburger Landesverfassungsgericht wies dessen sogenannten Organstreitantrag am Freitag zurück, wie es mitteilte. Die von der Sitzungsleitung während einer Parlamentsdebatte am 10. Mai 2023 getätigten beiden Ordnungsrufe seien aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden. Der damals amtierende Sitzungspräsident, ein Abgeordneter der CDU, habe sich dabei "innerhalb seines Entscheidungsspielraums" bewegt.
Der Vorgang ereignete sich bei der Debatte über einen CDU-Antrag zu einer möglichen Städtepartnerschaft mit einer Stadt in Israel. Der AfD-Politiker Krzysztof Walczak warf der Partei unter anderem vor, durch eine vor ihr vertretene Migrationspolitik für die Einreise "hunderttausender Antisemiten nach Deutschland" verantwortlich zu sein. Der als Sitzungsleiter amtierende Vizepräsident der Bürgerschaft, André Trepoll (CDU), rief ihn zur Ordnung.
Walczak sah sich dadurch in seinem parlamentarischen Rederecht verletzt und erhob nach der Plenarsitzung zunächst schriftlich Einspruch. Nachdem die Bürgerschaft seinen Einspruch mehrheitlich ablehnte, zog er weiter vor das Verfassungsgericht. Dieses entschied nun, dass die Ordnungsrufe Trepolls von der Verfassung gedeckt seien. Prinzipiell stehe der Bürgerschaft bei der Ausgestaltung ihrer Geschäftsordnung "ein hohes Maß an Autonomie" zu.
Diese Autonomie gelte auch für das Parlamentspräsidium bei der Anwendung der Geschäftsordnung etwa im Zusammenhang mit Ordnungsrufen. Die fraglichen Interventionen Trepolls hätten den parlamentarischen Meinungsstreit nicht in unzulässiger Weise beeinflusst oder willkürlich inhaltliche Positionen aus der Debatte ausgegrenzt, erklärte das Gericht. Die Beurteilung des Sitzungsleiters, dass es Walczak um "bloße Herabwürdigung und Provokation gegangen sei", erscheine mit Blick auf das Plenarprotokoll "vertretbar".
Ordnungsruf sind förmliche Verwarnungen der Sitzungsleitung, wenn Abgeordnete die parlamentarische Ordnung etwa durch Beleidigungen oder bewusste Störungen verletzen. Konkrete Konsequenzen haben sie nicht.
I. Johansson--BTZ