Vorgehen Myanmars gegen Rohingya wird strafrechtlich verfolgt
Die Vertreibung hunderttausender Rohingya aus Myanmar soll in einem Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) aufgerollt werden. Der Strafgerichtshof teilte am Mittwoch mit, Chefanklägerin Fatou Bensouda werde bei dem Gericht die Vollmacht beantragen, die gegen die muslimische Minderheit begangenen "Verbrechen" zu untersuchen. Es liege in der Kompetenz des Gerichtshofs, die Untersuchung zuzulassen. Ein Datum dafür wurde nicht mitgeteilt.
Die aus Ghana stammende Chefanklägerin leitete bereits im vergangenen September Voruntersuchungen zum Umgang mit den Rohingya in Myanmar ein. Im August 2017 waren mehr als 740.000 Rohingya vor einer Militäroffensive in Myanmar ins benachbarte Bangladesch geflüchtet. Die meisten von ihnen leben seither in riesigen Flüchtlingslagern. Bei den möglichen Anklagepunkten gegen Myanmar geht es um Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord.
Bereits im September 2018 entschied der IStGH, dass er für den Fall zuständig ist, obwohl Myanmar die Statuten des Gerichtshofs nicht unterzeichnet hat. Die Zuständigkeit ergibt sich demnach daraus, dass Bangladesch zu den Signatarstaaten des Gerichtshofs gehört.
Die Armee Myanmars bestreitet jegliches Fehlverhalten. Sie begründet die Angriffe auf die Rohingya mit ihrem Kampf gegen Aufständische, die im August 2017 unter anderem Grenzposten angegriffen haben sollen. Auch die Zuständigkeit des IStGH wird von Myanmar in Frage gestellt.
(B. Semjonow--BTZ)