Regierung verschärft Gesetz gegen Kindesmissbrauch im Netz
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Gesetzesverschärfung gegen Kindesmissbrauch im Internet gebilligt. Das neue Gesetz sieht vor, dass künftig schon der bloße Versuch des sogenannten Cybergrooming strafbar ist. Der Begriff beschreibt das gezielte Ansprechen von Kindern durch Erwachsene im Netz mit dem Ziel, sie sexuell zu missbrauchen. Das Strafgesetzbuch sieht dafür bis zu fünf Jahre Haft vor.
Bisher ist es nicht strafbar, wenn ein Täter nur glaubt, mit einem Kind zu kommunizieren, es sich in Wahrheit jedoch um einen Erwachsenen handelt, beispielsweise die Eltern oder verdeckte Ermittler. Das Bundesjustizministerium hält den Einsatz solcher Ermittlungspersonen aber für wichtig. Die Einführung der sogenannten Versuchsstrafbarkeit war im Koalitionsvertrag vereinbart worden.
Der Deutsche Richterbund begrüßte die Gesetzesverschärfung. "Es ist wichtig, den Schutz der sexuellen Integrität von Kindern weiter zu verbessern", sagte Geschäftsführer Sven Rebehn der "Rheinischen Post" von Mittwoch. Zugleich verlangte er, Computerkriminalität entschiedener als bisher einzudämmen. "Es braucht für schwerwiegende Fälle des Ausspähens von Daten, der Datenhehlerei und Computersabotage höhere gesetzliche Strafrahmen", forderte Rebehn.
Ein weiterer Teil des Gesetzentwurfs befasst sich mit dem Straftatbestand der sexuellen Belästigung. Derzeit kommt der entsprechende Paragraf nicht zur Anwendung, wenn ein Täter wegen eines Delikts mit höherem Strafrahmen verurteilt wird, etwa Körperverletzung. Künftig soll nur ein schwereres Sexualdelikt die Verurteilung wegen sexueller Belästigung verhindern.
Für Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) war die Kabinettssitzung am Mittwoch die letzte. Sie wird am Donnerstag ihre Entlassungsurkunde von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier erhalten. Barley, die Spitzenkandidatin der SPD bei der Europawahl war, wechselt ins Europäische Parlament. Neue Justizministerin wird die SPD-Bundestagsabgeordnete Christine Lambrecht.
(H. Müller--BTZ)