Landtag Brandenburg: Rot-rote Abstimmung vs. AfD Familientage
Am Freitag wurde in der 81. Sitzung des Landtages Brandenburg der Gesetzentwurf der rot-roten Landesregierung der Landesregierung zum Gesetz des Sechsten Staatsvertrages zur Änderung eben dieses Staatsvertrages, über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien, mit der im Landtag Brandenburg noch vorhandenen Mehrheit von SPD und Linke angenommen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Medienanstalt (mabb) in moderneres Zulassungsrecht erhält. Dies soll zur Vereinfachung von Verfahren der Zulassung führen. Für Rundfunkveranstalter, die eine Zulassung benötigen, soll dies ebenfalls zur Vereinfachung von Zulassungsbeantragungen führen. Bürger sollen damit angeblich von einer Verbesserung der Programmvielfalt im Bereich lokal-journalistischer Angebote profitieren, was in Teilen sicher schwer umsetzbar sein wird und zudem ein erweitertes Recht der Medienanstalt beinhaltet.
Die mabb ist die Medienanstalt von Berlin und Brandenburg. Sie setzt sich für Medienvielfalt ein. Dabei lizenziert und beaufsichtigt die mabb den privaten Rundfunk. Sie soll Projekte und Einrichtungen fördern, die Medienvielfalt stärken, Medienkompetenz vermitteln und Medieninnovationen fördern. Das der aktuelle beschlossene Gesetzentwurf, Drucksache 6/10966, in Wirklichkeit zu einer Ausübung von massiv erweiterten Rechten für die Medienanstalt führt, welche sinnvoller Weiser mittels einer Überarbeitung des Landespressegesetzes Brandenburg (BbgPG), in seiner aktuellen Fassung vom 13. Mai 1993 (GVBl.I/93, [Nr. 10], S.162) zu lösen gewesen wäre, hat die amtierend rot-rote Landesregierung dabei ganz offensichtlich nicht bedacht.
Einmal mehr zeigt sich mit diesem Gesetzentwurf von SPD und Linke, dass anstatt notwendige Novellierungen anzugehen, dass das Prinzip der Gießkanne in Bezug von "notwendigen" Gesetzentwürfen im Landtag Brandenburg angewendet wird, bevor SPD und Linke bei der Wahl zum Landtag Brandenburg, am 01. September 2019, ihre Mehrheit im Landtag durch den Bürger beschnitten bekommt.
Anstatt Zeit für diese Abstimmung aufzuwenden, wäre es sicher sinnvoller gewesen, in der 81. Sitzung des Landtages Brandenburg, sich ausführlich der Forderung der AfD-Fraktion, sich für ein familienfreundlicheres Land einzusetzen und Müttern und Vätern arbeitsfreie Familientage zuzugestehen, wozu die familienpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion Brandenburg, Birgit Bessin, erklärte: „.....ob Handwerkertermin, Arztbesuch, oder Behördengang - das lässt sich heute bei vielen Familien mit Kindern schwer in den Alltag integrieren. Wir wollen mit dem Familientag einen Schritt in eine familien- und kinderfreundliche Zukunft unseres Landes machen. Und dabei gehen wir sogar über das Modell des „Haushaltstages“ hinaus, der in der DDR nur den Müttern zustand.
Der von uns geforderte Familientag wird Frauen und Männern zustehen – jeweils drei Tage pro Jahr. Bei einem Paar sind das sechs freie bezahlte Tage pro Kalenderjahr. Alleinerziehenden sollen nach unseren Vorstellungen ebenfalls sechs Tage zustehen. Für die AfD-Fraktion steht fest, dass reine Lippenbekenntnisse kein Umfeld schaffen, in dem sich mehr Paare den Kinderwunsch erfüllen. Es braucht deutliche Anstrengungen des Landtages, um wieder eine Willkommenskultur für Kinder in der Mark zu etablieren. Deshalb appelliere ich an alle Vertreter der Altparteien, diesen Antrag der AfD – den letzten in dieser Legislatur, mit dem wir versuchen dem demografischen Wandel entgegenzuwirken – zu unterstützen.“
(D. Meier--BTZ)