Innenminister Seehofer verteidigt Migrationspaket als rechtsstaatlich
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat bei den abschließenden Beratungen zum Migrationspaket der großen Koalition Vorwürfe zurückgewiesen, das Gesetzesvorhaben widerspreche rechtsstaatlichen Grundsätzen. Die Menschenrechte würden keinesfalls "mit Füßen getreten", sagte Seehofer im Bundestag. Er bezeichnete das Gesetzespaket als "Zäsur in unserer Migrationspolitik", mit dem Deutschland das modernste Integrationsgesetz bekomme.
"Die Ziele, die wir mit unserer Migrationspolitik verfolgen, werden wir noch besser erfüllen können", sagte Seehofer. "Der Pflicht zur Ausreise muss auch die Ausreise folgen." Er verteidigte insbesondere das ebenfalls zu dem Paket gehörende Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Es könne illegale Migration zurückdrängen, weil Möglichkeiten der legalen Zuwanderung geschaffen würden.
Zugleich zeigte sich Seehofer zufrieden mit der Entwicklung bei den Flüchtlingszahlen. Die von der großen Koalition vorgesehene Obergrenze in einem Korridor von 180.000 bis 220.000 werde wohl auch in diesem Jahr nicht überschritten. Dies sei ein Erfolg, denn kein Land könne unbegrenzt Flüchtlinge aufnehmen.
Auch die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Eva Högl wies die von Menschenrechtsorganisationen sowie Linken und Grünen geäußerte Kritik zurück. Insbesondere auch die Regelungen zur Abschiebehaft und dem Ausreisegewahrsam folgten "rechtsstaatlichen Grundsätzen". Das Paket folge den Prinzipien eines humanitären Asylrechts, eines modernen Einwanderungsgesetzes, gelingender Integration sowie klaren Regeln für die Rückkehr. Wer nicht als asylsuchend anerkannt werde und unter keinen Umständen bleiben könne, "muss unser Land auch wieder verlassen", sagte Högl.
Am Freitag standen im Bundestag insgesamt sieben Gesetzentwürfe der Bundesregierung zu verschiedenen Aspekten der Zuwanderung zur Abstimmung. Vorgesehen sind unter anderem Verschärfungen im Asylrecht, etwa eine deutliche Ausweitung von Abschiebehaft und eine Einschränkung der Leistungen für Asylbewerber. Gleichzeitig soll das Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte erleichtern.
Nicht zuletzt wegen der kurzfristig vorgelegten Änderungsanträge verlangten Linke und Grüne in einer Geschäftsordnungsdebatte zum Auftakt der Sitzung die Absetzung der Beratungen. "Man kann doch nicht allen Ernstes in einer Woche so schwere Grundrechtseingriffe durch den Bundestag peitschen", sagte Linken-Parlamentsgeschäftsführer Jan Korte. Auch die Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Britta Haßelmann warf der großen Koalition eine unseriöse Vorgehensweise vor. Der Antrag auf Absetzung wurde abgelehnt, damit war der Weg für die Beratung frei.
(L. Brown--BTZ)