MAD-Offizier vom Vorwurf des Geheimnisverrats im Fall Franco A. freigesprochen
Das Kölner Amtsgericht hat am Mittwoch einen Offizier des Militärischen Abschirmdienst (MAD) vom Vorwurf der Verletzung des Dienstgeheimnisses freigesprochen. Das Gericht sah es als nicht nachweisbar an, dass der Mann unbefugt Informationen weitergab, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, eine Kontaktperson des rechtsextremen Bundeswehrsoldaten Franco A. über Ermittlungen von Zivilbehörden innerhalb der Bundeswehr vorab informiert zu haben. Der Angeklagte wies dies zurück.
Der Fall Franco A. hatte 2017 bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Bundesanwaltschaft erhob Anklage gegen den Oberleutnant und warf ihm vor, "aus einer völkisch-nationalistischen Gesinnung" heraus einen Anschlag auf das Leben ranghoher Politiker und anderer Menschen geplant zu haben, die aus seiner Sicht ein flüchtlingsfreundliches Engagement zeigten.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main befand jedoch, A. sei mit großer Wahrscheinlichkeit noch nicht fest entschlossen gewesen, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu verüben. Der Haftbefehl gegen A. wurde aufgehoben und das Verfahren gegen ihn an das Landgericht Darmstadt verwiesen.
(N. Nilsson--BTZ)