Deutschland: Koalition einigt sich endlich auf Wahlrecht für Behinderte
Nach langen Diskussionen haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, Hürden für die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an Bundestags- und Europawahlen abzubauen. Damit werden auch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Sozialverbände begrüßten die geplante Neuregelung; für die Europawahl am 26. Mai soll sie allerdings noch nicht gelten.
Bereits am Freitag soll der Bundestag über einen Antrag von Union und SPD abstimmen, der die Einführung eines inklusiven Wahlrechts vorsieht, wie der zuständige SPD-Berichterstatter Matthias Bartke ankündigte. Ein Gesetzentwurf, mit dem bisher geltende Wahlrechtsausschlüsse für Bundestags- und Europawahlen gestrichen werden, solle dann später vom Parlament beschlossen werden und zum 1. Juli in Kraft treten. Bartke äußerte die Hoffnung, dass auch die Bundesländer nachziehen werden, sofern sie nicht bereits ein inklusives Wahlrecht auf Landesebene eingeführt haben.
Bisher dürfen Menschen, die unter Vollbetreuung stehen, sowie psychisch Kranke, die sich im Maßregelvollzug befinden, nicht an Wahlen auf Bundesebene teilnehmen. Beides hatte das Bundesverfassungsgericht im Februar für rechtswidrig erklärt. Auf die Einführung des inklusiven Wahlrechts hatten sich Union und SPD auch im Koalitionsvertrag verständigt, sie rangen aber bisher um die konkrete Ausgestaltung. "Darüber hinaus werden Möglichkeiten einer Wahlrechtsassistenz für Menschen mit Behinderung geschaffen", kündigte Bartke nun weiter an.
Der Sozialverband VdK begrüßte die Koalitionsbeschlüsse. Damit seien tausende Erwachsene "nicht mehr vom wichtigsten demokratischen Grundrecht, dem Wahlrecht, ausgeschlossen", erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Dies sei ein wichtiger Schritt "zur Teilhabe und zur gesellschaftlichen Mitgestaltung von Menschen mit Behinderung".
"Es ist jetzt wichtig, dass alle Menschen auch barrierefrei informiert werden und ohne Hürden an den Wahlen teilnehmen können", erklärte die VdK-Präsidentin weiter. "Dazu gehört, dass sie Informationen, zum Beispiel in leichter Sprache, zur Verfügung gestellt bekommen." Sie drängte ebenfalls auf entsprechende Regelungen auch auf Landesebene.
"Der Durchbruch ist gelungen", erklärte die Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe, die SPD-Bundestagsabgeordnete Ulla Schmidt. Sie kritisierte allerdings, dass die Neuregelung nicht zur Europawahl gelten soll und empfahl Betroffenen, sich im Zweifel vor Gericht dennoch die Wahlberechtigung zu erstreiten. Auch Bentele bezeichnete es als "sehr schade", dass eine Stimmabgabe bei der Europawahl noch nicht möglich sei.
Bartke begründete dies mit Vorgaben der europäischen Venedig-Kommission, wonach Änderungen am Wahlrechtssystem jeweils mindestens ein Jahr vor einer Wahl erfolgen sollen. Andernfalls bestehe die Gefahr einer unzulässigen Einflussnahme auf den Wahlvorgang. "Jedoch alle künftigen Europa- und Bundestagswahlen werden ohne Wahlrechtsausschlüsse stattfinden", hob der SPD-Politiker hervor.
Die Grünen-Politikerinnen Britta Haßelmann und Corinna Rüffer kritisierten dies gleichwohl. Der Hinweis auf die Empfehlungen der Venedig-Kommission sei nicht stichhaltig, denn "hier geht es um nichts weniger als die Umsetzung eines Grundrechts", erklärten sie in Berlin. Mit Blick auf die langen Verzögerungen warfen sie der Koalition "ein blamables Schauspiel" vor. Die Grünen verwiesen auch auf einen von ihnen vorgelegten Gesetzentwurf zum inklusiven Wahlrecht, dem die Koalition am Freitag "einfach zustimmen" könne.
(L. Andersson--BTZ)