![Beamtenbund legt erneut Verfassungsbeschwerde gegen Tarifeinheitsgesetz ein](https://www.berlinertageszeitung.de/media/shared.btz/images/img-auto/Beamtenbund-legt-erneut-Verfassungs-2019-03-13.jpg)
Beamtenbund legt erneut Verfassungsbeschwerde gegen Tarifeinheitsgesetz ein
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Der Deutsche Beamtenbund (DBB) zieht erneut gegen das Tarifeinheitsgesetz vor das Bundesverfassungsgericht. Die Beamtengewerkschaft begründete ihre am Mittwoch eingereichte Verfassungsbeschwerde mit einem neuen Sachverhalt, der sich durch die von den Karlsruher Verfassungshütern im Sommer 2017 vorgegebene und Ende 2018 umgesetzte Neufassung des umstrittenen Gesetzes ergeben habe.
Durch diese neue Fassung des Gesetzes ändere sich "an der fatalen Beschneidung tarifautonomer Rechte nichts", kritisierte DBB-Chef Ulrich Silberbach. "In mancherlei Hinsicht verschlechtert das Gesetz in seiner neuen Form die Situation sogar noch."
Durch das Tarifeinheitsgesetz soll vor allem erreicht werden, dass Gewerkschaften eines Betriebs zusammenarbeiten und ein Tarifvertrag für alle Beschäftigten des Betriebs gilt. In seinem Urteil vom Juli 2017 stufte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zwar als weitgehend rechtens ein: Die Verfassungsrichter billigten grundsätzlich, dass in Betrieben mit konkurrierenden Gewerkschaften nur der Tarifvertrag gilt, der mit der mitgliederstärksten Gewerkschaft ausgehandelt wurde.
Allerdings gaben die Karlsruher Richter dem Gesetzgeber eine Nachbesserung bis Ende 2018 auf, um dem Gesetz "die Schärfe" zu nehmen und den Schutz kleiner Spartengewerkschaften zu verbessern.
Die zum Jahresende vollzogene "Nachbesserung" habe aber "letztlich nur die Übergangsvorschrift aus Karlsruhe mit Verschlechterungen fortgeschrieben", kritisierte Silberbach nun unter anderem. Der Gesetzgeber habe es "komplett versäumt, Vorkehrungen zu treffen, wenn die Rechte der Minderheitsgewerkschaft nicht gewahrt bleiben".
(N. Lebedew--BTZ)